Sicherheit
WarnunG
Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr.
unfall- und Verletzungsgefahr!
• Lenken Sie sich während der Fahrt nicht durch andere
Tätigkeiten ab, z. B. durch Einschalten des Lichtes.
• Verwenden Sie während der Fahrt keine mobilen Geräte,
z. B. Smartphones oder MP3-Abspielgeräte.
• Fahren Sie nicht mit dem Fahrrad, wenn Sie Alkohol,
Rauschmittel oder beeinträchtigende Medikamente zu
sich genommen haben.
anmerkung:
Zum Straßenverkehr gehören auch Wald- und Feld-
wege sowie Privatflächen, wenn diese öffentlich zugänglich sind.
•
Informieren Sie sich zu den jeweils gültigen Vorschriften zum
Straßenverkehr des Landes oder der Region, z. B. bei dem
Ministerium für Verkehr.
•
Informieren Sie sich stetig über geänderte Inhalte der gültigen
Vorschriften.
•
Fahren Sie vorsichtig und nehmen Sie Rücksicht auf andere
Verkehrsteilnehmer.
•
Fahren Sie so, dass niemand geschädigt, gefährdet, behin-
dert oder belästigt wird.
•
Benutzen Sie die vorschriftsmäßigen Fahrbahnen für Fahr-
räder.
3.3.1 Fahrradhelm
•
Für Ihre Sicherheit: Tragen Sie einen Fahrradhelm, auch
wenn keine gesetzliche Pflicht besteht.
•
Gesetze und Vorschriften können sich jederzeit ändern. Infor-
mieren Sie sich regelmäßig über die landesspezifischen und
regionalen Vorschriften.
•
Tragen Sie einen angepassten Fahrradhelm, der nach Norm
DIN EN 1078 geprüft und mit dem CE-Prüfzeichen versehen ist.
3.3.2 Bar ends
anmerkung:
Den Gebrauch der Bar Ends im Straßenverkehr ist
untersagt.
Die Bar Ends sind zusätzliche Griffe an den Enden des Lenkers,
mit denen bei besonders steilen Anstiegen ggf. eine bessere Kör-
perhaltung eingenommen werden kann.
•
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es den Lenker im Straßenver-
kehr immer an den Griffen festhält, damit es die Bremsen und
die Glocke jederzeit sicher bedienen kann.
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