Sicherheit
warnunG
Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr.
unfall- und Verletzungsgefahr!
• Lenken Sie sich während der Fahrt nicht durch andere
Tätigkeiten ab, z. B. durch Einschalten des Lichtes.
• Verwenden Sie während der Fahrt keine mobilen Geräte,
z. B. Smartphones oder MP3-Abspielgeräte.
• Fahren Sie nicht mit dem Fahrrad, wenn Sie Alkohol,
Rauschmittel oder beeinträchtigende Medikamente zu
sich genommen haben.
anmerkung:
Zum Straßenverkehr gehören auch Wald- und Feld-
wege sowie Privatflächen, wenn diese öffentlich zugänglich sind.
•
Informieren Sie sich zu den jeweils gültigen Vorschriften zum
Straßenverkehr des Landes oder der Region, z. B. bei dem
Ministerium für Verkehr.
•
Informieren Sie sich stetig über geänderte Inhalte der gültigen
Vorschriften.
•
Fahren Sie so, dass niemand geschädigt, gefährdet, behin-
dert oder belästigt wird.
•
Benutzen Sie die vorschriftsmäßigen Fahrbahnen für Fahr-
räder.
3.3.1 Fahrradhelm
•
Für Ihre Sicherheit: Tragen Sie einen Fahrradhelm, auch
wenn keine gesetzliche Pflicht besteht.
•
Gesetze und Vorschriften können sich jederzeit ändern. Infor-
mieren Sie sich regelmäßig über die landesspezifischen und
regionalen Vorschriften.
•
Tragen Sie einen angepassten Fahrradhelm, der nach Norm
DIN EN 1078 geprüft und mit dem CE-Prüfzeichen versehen ist.
3.3.2 weitere Vorschriften
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit zwei
unabhängigen Bremsen und einer Glocke ausgestattet sein.
3.4 Veränderungen
warnunG
Veränderungen des Fahrrads oder falsch gewählte
Ersatz teile können Fehlfunktionen des Fahrrads verur-
sachen.
unfall- und Verletzungsgefahr!
• Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile.
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