Allgemeine Sicherheitshinweise
2.6
Ausbildung der Personen
Nur geschulte und unterwiesene Personen dürfen mit/an der Maschine arbeiten. Der Betreiber muss
die Zuständigkeiten der Personen für das Bedienen, Warten und Instandhalten klar festlegen.
Eine anzulernende Person darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person mit/an der Maschine
arbeiten.
Personen
Tätigkeit
Verladen/Transport
Inbetriebnahme
Einrichten, Rüsten
Betrieb
Wartung
Störungssuche und -beseitigung
Entsorgung
Legende:
1)
Eine Person, die eine spezifische Aufgabe übernehmen kann und diese für eine entsprechend
qualifizierte Firma durchführen darf.
2)
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren
bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die
notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
3)
Personen mit fachspezifischer Ausbildung gelten als Fachkraft (Fachmann). Sie können auf
Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihnen
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen.
Anmerkung:
Eine einer fachlichen Ausbildung gleichwertige Qualifikation kann auch durch eine mehrjährige
Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet erworben worden sein.
18
Für die Tätigkeit
speziell
ausgebildete
Person
X
X
X..erlaubt
Nur eine Fachwerkstatt darf die Arbeiten zum Warten und
Instandhalten der Maschine ausführen, wenn diese Arbeiten mit dem
Zusatz „Fachwerkstatt" gekennzeichnet sind. Das Personal einer
Fachwerkstatt verfügt über erforderliche Kenntnisse sowie geeignete
Hilfsmittel (Werkzeuge, Hebe- und Abstützvorrichtungen) zur sach-
und sicherheitsgerechten Ausführung der Arbeiten zum Warten und
Instandhalten der Maschine.
Unterwiesene
2)
Person
1)
X
X
X
X
..nicht erlaubt
Cirrus 03 BAH0101.08 05.2022
Personen mit
fachspezifischer
Ausbildung
3)
(Fachwerkstatt)
X
X
X
X