bei Verschmutzung, Vereisung oder Beschlag
R
der Frontscheibe im Bereich der Kamera
bei schlecht erkennbaren Verkehrszeichen,
R
z. B. durch Verschmutzung, Verdeckung oder
Schnee
bei unzureichender Beleuchtung der Ver-
R
kehrszeichen in der Nacht
bei mehrdeutigen Beschilderungen, z. B. Ver-
R
kehrszeichen in Baustellen oder benachbar-
ten Fahrspuren
bei fehlerhafter oder nicht aktueller Informa-
R
tion in der digitalen Straßenkarte des Naviga-
tionssystems.
Hinweisfunktion ein- oder ausschalten
Sie können im Bordcomputer die Hinweisfunk-
tion des Verkehrszeichen-Assistenten einschal-
ten. Wenn Sie ein Verkehrszeichen passieren,
werden die Verkehrsvorschriften (Geschwindig-
keitsbegrenzungen und Überholverbote) im
Multifunktionsdisplay für fünf Sekunden ange-
zeigt. Danach wird automatisch das vorherige
Menü angezeigt.
Die Falschfahrwarnung und die Anzeige der
Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzung und
Überholverbote bleiben auch dann aktiv, wenn
die Anzeige deaktiviert wurde.
Die Hinweisfunktion des Verkehrszeichen-
X
Assistenten mit dem Bordcomputer einschal-
ten (
Seite 168).
Y
Anzeige im Kombiinstrument
Assistenzgrafik anzeigen
Mit dem Bordcomputer die Funktion Assis-
X
tenzgrafik aufrufen (
Die Anzeige des Verkehrszeichen-Assisten-
X
ten wählen.
Erkannte Verkehrszeichen werden im Kombi-
instrument angezeigt.
Seite 167).
Y
Geschwindigkeitsbegrenzung mit Über-
holverbot
Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h (60 mph) : und ein Überholver-
bot ;.
Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbe-
kannter Einschränkung
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahr-
;
zeuge, für die Einschränkung im Zusatzzei-
chen relevant ist
Zusatzzeichen für unbekannte Einschrän-
=
kung
Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h (80 mph) und eine Geschwindig-
keitsbegrenzung von 60 km/h (60 mph) mit
einer unbekannten Einschränkung.
Fahrsysteme
Z
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