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Zur Verwendung Des Produkts Berechtigte Personen; Vorhersehbarer Missbrauch; Referenzierte Dokumente; Verbot Bestimmter Tätigkeiten - SKF MLPV-A-B-12-C-D-E Bedienungsanleitung

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Zur Verwendung des Produkts berechtigte Personen

1.5
Bediener
Eine Person, die auf der Grundlage ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung dafür qualifiziert ist, die Funktionen und Aktivitäten
im Rahmen eines normalen Betriebs durchzuführen. Dazu gehört die Vermeidung möglicher Gefahren, die während des Betriebs
auftreten können.
Spezialist für Mechanik
Person mit entsprechender beruflicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung, die Gefahren, die bei Transport, Installation,
Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Reparatur und Demontage auftreten können, erkennen und vermeiden kann.
Spezialist für Elektrik
Person mit entsprechender beruflicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung, die Gefahren, die von Elektrizität ausgehen können,
erkennen und vermeiden kann.

Vorhersehbarer Missbrauch

1.6
Jede andere Verwendung des Produkts als die in diesem Handbuch beschriebene ist strengstens untersagt. Insbesondere
verboten sind folgende Punkte:
• Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, verunreinigten Schmierstoffen oder Schmierstoffen mit
Lufteinschlüssen
• Einsatz der C3-Ausführung in Bereichen mit aggressiven, korrosiven Stoffen (z. B. hohe Salzbelastung)
• Verwendung von Kunststoffteilen in Bereichen mit hoher Exposition gegenüber Ozon, UV-Licht oder ionisierender Strahlung
• Verwendung zur Zufuhr, Beförderung oder Lagerung von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung
(Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Klassifizierung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen) oder GHS (Globales Harmonisiertes System zur Klassifizierung und Kennzeichnung
von Chemikalien) mit akuter oraler, dermaler oder inhalativer Toxizität oder Stoffen und Gemischen, die mit den
Gefahrenpiktogrammen GHS01-GHS06 und GHS08 gekennzeichnet sind
• Verwendung zur Zufuhr, Beförderung oder Lagerung von Fluiden der Gruppe 1, die als Gefahr im Sinne der Druckgeräterichtlinie,
Artikel 13 (1) a) eingestuft sind
• Verwendung zur Zufuhr, Beförderung oder Lagerung von Gasen, verflüssigten Gasen, gelösten Gasen, Dämpfen oder
Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der maximal zulässigen Betriebstemperatur den normalen atmosphärischen Druck (1.013
mbar) um mehr als 0,5 bar übersteigt
• Verwendung in explosiven Umgebungen
• Verwendung ohne ausreichende Sicherung gegen zu hohen Druck, insbesondere bei unter Druck stehenden Produkten
• Verwendung außerhalb der in diesem Handbuch angegebenen technischen Daten und Grenzwerte.

Referenzierte Dokumente

1.7
Zusätzlich zu diesem Handbuch sind die folgenden Dokumente von der Zielgruppe zu beachten:
• Betriebliche Anweisungen und Genehmigungsvorschriften.
Falls zutreffend:
• Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Schmierstoffs
• Projektplanungsdokumente
• ergänzende Informationen zu besonderen Pumpenkonstruktionen, die in der speziellen Systemdokumentation zu finden sind
• Anweisungen für andere Komponenten zur Einrichtung des Zentralschmiersystems.
Verbot bestimmter Tätigkeiten
1.8
• Austausch oder Modifikation der Kolben der Pumpenelemente
• Reparaturen oder Modifikationen am Antrieb

Lackieren von Kunststoffteilen und Dichtungen

1.9
Das Lackieren von Kunststoffteilen und Dichtungen der beschriebenen Produkte ist verboten. Kunststoffteile vor dem Lackieren der
Hauptmaschine vollständig abkleben oder entfernen.

Sicherheitskennzeichnungen auf dem Produkt

1.10
HINWEIS
Entsprechend den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz muss der Betreiber gegebenenfalls
zusätzliche Kennzeichnungen anbringen (z. B. Warnhinweise, Gebotszeichen, Verbotszeichen oder Kennzeichnungen
gemäß CLP/GHS).
9

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