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Prüfung Des Gerätes; Wichtiger Hinweis Zur Produkthaftung; Ce Konformitätserklärung; Garantieerklärung - WAGNER Finish 400 N Betriebsanleitung

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Prüfung des Gerätes nach den Richtlinien für Flüs-
sigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der Berufsgenossen-
schaften.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle
12 Monate, durch Sachkundige daraufhin zu prüfen, ob
ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur näch-
sten Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung an-
zumelden.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der
Firma WAGNER.
(Diese Vorschrift gilt nur für die Bundesrepublik
Deutschland).
Wichtiger Hinweis zur
Produkthaftung
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung
haftet der Hersteller nur dann für sein Produkt, wenn
alle Teile vom Hersteller stammen oder von diesem
freigegeben wurden, bzw. die Geräte sachgemäss
montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatztei-
len kann die Haftung ganz oder teilweise entfallen; in
extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden
(Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der
Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben
Sie die Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt
sind.
Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, daß die Bauart von
WAGNER F-400 N 230 V 50 Hz, 0253 001, 0253 009
WAGNER F-500 E 230 V 50 Hz, 0254 002, 0254 005
folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht:
73/23 EWG, 89/336 EWG, 89/392 EWG.
Angewendete harmonisierte Normen, insbesondere:
EN 292-1/-2, EN 55014, EN 55104,
EN 60335-1
Angewendete nationale technische Spezifikationen,
insbesondere:
VBG 5, BGV D 15
30. 11. 1994
Datum
Geschäftsführer
Unterschrift
Entwicklungsleiter
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Garantieerklärung
Für dieses Gerät leisten wir Werksgarantie in folgendem
Umfang:
Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer
Wahl ausgebessert oder neu geliefert, die sich innerhalb
von 24 Monaten bei Einschicht-, 12 Monaten bei
Zweischicht- oder 6 Monaten bei Dreischichtbetrieb seit
Übergabe an den Käufer infolge eines vor dieser
Übergabe liegenden Umstandes – insbesondere wegen
fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder
mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt erweisen.
Die Garantie wird in der Form geleistet, daß nach unserer
Entscheidung das Gerät oder Einzelteile hiervon
ausgetauscht oder repariert werden. Die hierfür
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits-, und Materialkosten werden von uns
getragen, es sei denn, daß sich die Aufwendungen
erhöhen, weil das Gerät nachträglich an einen anderen Ort
als den Sitz des Bestellers verbracht worden ist.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch
folgende Gründe verursacht oder mitverursacht worden
sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den
Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung,
fehlerhafte Behandlung oder Wartung, ungeeignete
Beschichtungsstoffe, Austauschwerkstoffe und
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse,
sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden von uns
zurückzuführen sind. Schmirgelnde Beschichtungsstoffe
wie z.B. Mennige, Dispersionen, Glasuren, flüssige
Schmirgel, Zinkstaubfarben usw. verringern die
Lebensdauer von Ventilen, Packungen, Spritzpistolen,
Düsen, Zylinder, Kolben usw.. Hierauf zurückzuführende
Verschleißerscheinungen sind durch diese Garantie nicht
gedeckt.
Komponenten die nicht von Wagner hergestellt wurden,
unterliegen der ursprünglichen Herstellergarantie.
Der Austausch eines Teiles verlängert nicht die
Garantiezeit des Gerätes.
Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des Verlustes
der Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des
Gerätes der Lieferfirma oder uns schriftlich mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, die Garantie durch ein
Vertragsunternehmen erfüllen zu lassen.
Die Leistung dieser Garantie ist abhängig vom Nachweis
durch Rechnung oder Lieferschein. Ergibt die Prüfung,
daß kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu
Lasten des Käufers.
Klargestellt wird, daß diese Garantieerklärung keine
Einschränkung der gesetzlichen, bzw. der durch unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich
vereinbarten Ansprüche darstellt.
J. Wagner GmbH
Änderungen vorbehalten
Printed in Germany

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Diese Anleitung auch für:

Finish 500

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