Prüfung des Gerätes nach den Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der Berufsgenossenschaften.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige daraufhin zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung anzumelden.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der Firma WAGNER.
(Diese Vorschrift gilt nur für Deutschland).
Wichtiger Hinweis zur Produkthaftung
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung haftet der Hersteller nur dann für sein Produkt, wenn alle Teile vom Hersteller stammen oder von
diesem freigegeben wurden, bzw. die Geräte sachgemäß montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz oder teilweise entfallen; in extremen Fällen kann von den zuständigen
Behörden (Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
3+2 Jahre Garantie Professional Finishing
Wagner Profi-Garantie
(Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produkte genannt)
werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen
Kontrollen der Wagner Qualitätssicherung. Wagner gibt daher
ausschließlich dem gewerblichen oder beruflichen Verwender, der
das Produkt im autorisierten Fach-handel erworben hat (im folgenden
„Kunde" genannt), eine erweiterte Garantie für die im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee aufgeführten Produkte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit
dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie
nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung das
Produkt oder Einzelteile hier-von ausgetauscht oder repariert werden
oder das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückge-nommen
wird. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen.
Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Gebrauch oder
gleichzusetzender Beanspru-chung wie insbesondere Schichtbetrieb
oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir ebenso 12
Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den
autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-
Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauften
Produkte verlängert sich die Garan-tiezeit um 24 Monate, wenn der
Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der
Lie-ferung durch den autorisierten Fachhandel entsprechend den
nachfolgenden Bestimmungen regist-riert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.wagner-group.com/
profi-guarantee. Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie
der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht.
Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der
Speicherung seiner dort einzu-gebenden Daten einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder
verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche gegen und
aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung
oder Leistung des Geräts, so sind Garantieansprüche unverzüglich,
spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wochen geltend zu ma-chen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autorisierte
Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, berechtigt. Die
Garantieansprüche können aber auch bei unserer der in der Bedie-
nungsanleitung genannten Servicedienststellen geltend gemacht
werden. Das Produkt muss zusam-men mit dem Original-Kaufbeleg, der
die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung ent-halten
muss, frei eingesandt oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme der
Garantieverlängerung muss zusätzlich das Garantiezertifikat beigefügt
werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung
des Produkts auf dem Weg zu oder von der Stelle, welche die
Garantieansprüche entgegennimmt oder das instand gesetzte Produkt
wieder ausliefert, trägt der Kunde.
HC 920 • HC 940 • HC 960
D
4. Ausschluss der Garantie
Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden
-
für Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen,
natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt,
die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen
Ver-schleiß zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere
Kabel, Ventile, Packungen, Düsen, Zylinder, Kolben, Medium
führende Gehäuseteile, Filter, Schläuche, Dichtungen, Rotoren,
Statoren, etc.. Schäden durch Verschleiß werden insbesondere
verursacht durch schmirgeln-de Beschichtungsstoffe, wie
beispielsweise Dispersionen, Putze, Spachtel, Kleber, Glasuren,
Quarzgrund.
-
bei Fehlern an Geräten, die auf Nichtbeachtung von
Bedienungshinweisen, ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch
den Käufer oder durch Dritte, nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, un-geeignete
Beschichtungsstoffe, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse, sachfremde Betriebsbedingungen, Betrieb
mit falscher Netzspannung/ -Frequenz, Überlas-tung oder
mangelnde Wartung oder Pflege bzw. Reinigung zurückzuführen
sind.
-
bei Fehlern am Gerät, die durch Verwendung von Zubehör-,
Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine
Wagner-Originalteile sind.
-
bei Produkten, an denen Veränderungen oder Ergänzungen
vorgenommen wurden.
-
bei Produkten mit entfernter oder unlesbar gemachter
Seriennummer
-
bei Produkten, an denen von nicht autorisierten Personen
Reparaturversuche durchgeführt wurden.
-
bei Produkten mit geringfügigen Abweichungen von der Soll-
Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des
Geräts unerheblich sind.
-
bei Produkten, die teilweise oder komplett zerlegt worden sind.
5. Ergänzende Regelungen
Obige Garantien gelten ausschließlich für Produkte, die in der EU, GUS,
Australien vom autorisierten Fachhandel gekauft und innerhalb des
Bezugslandes verwendet werden.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur
zu Lasten des Käufers.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu
uns abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für
Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder
dessen Gebrauch entstehen, sind außer im Anwendungsbereich des
Produkthaftungsgesetzes aus-geschlossen.
Mängelhaftungsansprüche gegen den Fachhändler bleiben unberührt.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht Die Vertragssprache ist deutsch.
Im Fall, dass die Bedeutung des deutschen und eines ausländischen
Textes dieser Garantie voneinander abweichen, ist die Be-deutung des
deutschen Textes vorrangig.
J. Wagner GmbH
Division Professional Finishing
Otto Lilienthal Strasse 18
88677 Markdorf
Bundesrepublik Deutschland
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