Die Maschine muss immer gut gewartet und frei von Abfällen wie z.B. Spänen und
abgeschnittenen Holzstücken sein!
Verwenden Sie beim Arbeiten einen Augen- bzw. Gesichtsschutz!
Verwenden Sie einen Atemschutz, um das Risiko des Einatmens von schädlichem Staub
zu verringern.
Beim Arbeiten sind Schutzschuhe und enganliegende Kleidung zu tragen!
Nur Sägeblätter verwenden, die zur Reduzierung des emittierten Lärm konstruiert sind!
Keine beschädigten oder deformierten Sägeblätter verwenden!
Minimaler
Sägeblattdurchmesser
890 mm
Es dürfen nur Sägeblätter entsprechend der Norm EN 847-1 verwendet werden!
Achten Sie beim Abstellen der Maschine immer auf den Auslauf der Werkzeuge bis zum
Stillstand!
Der Betriebsdruck der Hydraulikanlage darf maximal 230 bar betragen!
2.4
Sicherheitshinweise für Förderbänder
Der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich ist verboten.
Es ist damit zu rechnen, dass Material an jeder Stelle in diesem Bereich geschleudert wird!
Nie bei laufender Maschine in den Trichter greifen bzw. den Fördergurt angreifen!
Vor dem Entfernen festgeklemmter Holzstücke den Antrieb abstellen.
Die Maschine darf nicht ohne Förderband (muss montiert sein) als trennende
Schutzeinrichtung zum Spaltbereich (laut EN ISO 13857-1) in Betrieb genommen werden!
Beim Arbeiten sind Schutzschuhe und enganliegende Kleidung zu tragen!
Die Maschine nur im Freien verwenden!
Tragen Sie Schutzhandschuhe!
Der Betriebsdruck der Hydraulikanlage darf maximal 230 bar betragen!
2.5
Lärmhinweis
Der arbeitsplatzbezogene A-bewertete Emissionsschalldruckpegel beträgt
▪ 87 dB(A) im Leerlauf bzw.
▪ 94 dB(A) beim Schneiden,
gemessen am Ohr des Bedieners.
Bei Maschinen mit Zapfwellenantrieb hängt der Lärmwert vom Schlepper ab.
Daher ist das Tragen eines Gehörschutzes erforderlich.
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch
sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions- und
Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche
Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den aktuellen am
Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen, beinhalten die Eigenart des
Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen, z.B. die Zahl der Maschinen und andere
Maximaler
Sägeblattdurchmesser
900 mm
Sicherheitshinweise
Bohrung
40 mm
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