5. Haftungsbeschränkung
MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG KÖNNEN WEDER
DATALOGIC NOCH SEINE LIZENZGEBER FÜR ANSPRÜCHE GEGEN DEN ENDBENUTZER
DURCH EINE ANDERE PARTEI HAFTBAR GEMACHT WERDEN. DIE HAFTUNG VON
DATALOGIC FÜR SCHÄDEN, FALLS VORHANDEN, SEI ES AUFGRUND DES VERTRAGS,
UNERLAUBTER
PRODUKTHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, GARANTIE ODER
EINER ANDEREN GRUNDLAGE, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN PREIS ODER DIE
GEBÜHR, DIE DER ENDBENUTZER FÜR DAS DATALOGIC-PRODUKT BEZAHLT HAT.
DATALOGIC ODER SEINE LIZENZGEBER SIND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN
GEGENÜBER DEM ENDEBNUTZER ODER EINEM DRITTEN FÜR ENTGANGENEN
GEWINN, VERLORENE DATEN, GESCHÄFTS- ODER DIENSTUNTERBRECHUNG ODER
FÜR ANDERE SPEZIELLE, FOLGE-, EVENTUELL AUFTRETENDE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE,
STRAFBARE, EXEMPLARISCHE ODER ANDERE ÄHNLICHE SCHÄDEN HAFTBAR, SELBST
WENN DATALOGIC ODER SEINE LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. DER ENDBENUTZER MUSS ALLE KLAGEN IM
RAHMEN DIESER VEREINBARUNG INNERHALB VON 12 (ZWÖLF) MONATEN NACH
AUFTRETEN DES KLAGEGRUNDS EINREICHEN.
6. Entschädigung
Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich der Endbenutzer, Datalogic, seine
verbundenen
Führungskräfte, Angestellten und Vertreter vor und gegen alle Ansprüche,
Klagen, Prozesse oder Verfahren sowie sämtliche Verluste, Verbindlichkeiten,
Schäden, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) zu
verteidigen, entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus der
Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer
ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (1) die mangelnde
Übereinstimmung geltender Gesetze oder Vorschriften mit der Dokumentation
der Datalogic-Produkte, (2) die unbefugte Nutzung oder Offenlegung der
Software und (3) die Nutzung der Software in Kombination mit Software,
Hardware, Systemen oder anderen nicht von Datalogic bereitgestellten
Elementen.
7. Unterstützung
Der Endbenutzer kann von Datalogic Unterstützung für die Software zu den zum
Zeitpunkt
der
Unterstützungsgebühren
Datalogic anfordern.
8. Eingeschränkte Rechte der Regierung; Internationale Nutzung
8.1
Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung der Software durch die
US-Regierung unterliegt den Beschränkungen für Computersoftware, die
privat finanziert wurde, wie in den U.S. Federal Acquisition Regulations
unter FAR 52.227-14(g), oder 52.227-19 oder in der „Rights in Technical
Data and Computer Software"-Klausel unter DFARS 252.227-7013(c)(1)(ii),
je nachdem, was zutrifft, festgelegt sind.
8.2
Wenn der Endbenutzer das Datalogic-Produkt außerhalb der Vereinigten
Staaten verwendet, muss der Endbenutzer die geltenden lokalen Gesetze
des Landes, in dem das Datalogic-Produkt verwendet wird, und die US-
amerikanischen Exportkontrollgesetze einhalten. Unbeschadet des
Vorstehenden erklärt sich der Endbenutzer damit einverstanden, die
Software, einen Teil davon oder jedes Verfahren oder jeden Dienst, die
das direkte Produkt der Software darstellen, nicht in ein Land bzw. an eine
natürliche oder juristische Person zu exportieren oder rückexportieren,
die den Exportbeschränkungen der USA unterliegen. Der Endbenutzer
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, die Software nicht zu
exportieren oder rückexportieren: (i) in ein Land, gegen das die USA ein
Embargo verhängt oder die Ausfuhr von Waren oder Dienstleistungen
beschränkt haben, oder an einen Staatsangehörigen eines solchen Landes,
unabhängig davon, wo sich dieser befindet, der beabsichtigt, die Software
zurück in dieses Land zu übertragen oder zu transportieren; (ii) an eine
natürliche oder juristische Person, von der Sie wissen oder Grund zu der
HANDLUNG
Unternehmen
Anforderung
und
(EINSCHLIESSLICH
und
deren
der
Unterstützung
Standard-Unterstützungsbedingungen
FAHRLÄSSIGKEIT),
jeweilige
Geschäftsführer,
geltenden
KURZANLEITUNG
EULA
Standard-
von
VII