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Endbenutzer-Software-Lizenzvertrag - Datalogic Gryphon I GBT4200 Kurzanleitung

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ENDBENUTZER-SOFTWARE-LIZENZVERTRAG

(EULA) FÜR DIE PRODUKTREIHE GRYPHON™ I GBT/GM4200
HINWEIS FÜR DEN ENDBENUTZER: DURCH DAS HERUNTERLADEN ODER
INSTALLIEREN DER SOFTWARE ODER DURCH DIE VERWENDUNG DES
DATALOGIC-PRODUKTS, DAS DIESE SOFTWARE BEINHALTET, ERKLÄRT
SICH
DER
ENDBENUTZER
VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN DER ENDBENUTZER NICHT
MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN IST,
DANN IST DATALOGIC NICHT BEREIT, DIE SOFTWARE ZU LIZENZIEREN
UND DER ENDBENUTZER DARF DIE SOFTWARE ODER DAS DATALOGIC-
PRODUKT NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN---
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA") besteht zwischen Datalogic IP
Tech S.r.l. mit Sitz in Via San Vitalino 13, 40012 Calderara di Reno
(Bologna), Italien („Datalogic"), und Ihnen, einer natürlichen oder
juristischen Person („Endbenutzer" oder „Sie"), die ein oder mehrere
GRYPHON™ I GBT/ GM4200 („Datalogic-Produkt") zu den Bedingungen, die
in jedem relevanten Kauf- oder Verkaufsvertrag festgelegt sind, erworben
hat. Diese EULA gilt für die im Datalogic-Produkt enthaltene Software
(„Eingebettete Software") und für jede andere Software, soweit
anwendbar, die als optionale Anwendungssoftware angeboten wird
(„Anwendungssoftware",
Software" hierin als „Software" bezeichnet wird).
1. Erteilung der Lizenz
1.1
Datalogic
ausschließliche,
widerrufliche, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich
für das Datalogic-Produkt, in das sie eingebettet ist oder für das sie
bestimmt ist, in maschinenlesbarer Form, ausschließlich für interne
Geschäftszwecke des Endbenutzers.
1.2
Endbenutzer dürfen die Software, die Gegenstand des vorliegenden
Vertrags ist, nicht direkt oder indirekt verteilen, unter-lizenzieren,
vermieten, verleihen, verpachten, abtreten, exportieren, rückexportieren,
weiterverkaufen, versenden oder umleiten bzw. veranlassen, dass sie
exportiert, rückexportiert, weiterverkauft, versandt oder umgeleitet wird.
Der Endbenutzer darf Folgendes nicht und darf es auch Anderen nicht
gestatten: (i) Ändern, Übersetzen, Dekompilieren, Reverse Engineering,
Disassemblieren oder Extrahieren der inneren Mechanismen der
Software, (ii) Kopieren der Funktionalität der Datalogic-Produkte, (iii)
Entfernen von Eigentumsangaben, Marken, Labels oder Logos von den
Datalogic-Produkten, (iv) Vermieten oder Übertragen der gesamten oder
eines Teils der Software an eine andere Partei ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Datalogic.
1.3
Das Eigentum an der lizenzierten Software liegt und bleibt bei Datalogic oder
dem Dritten, von dem Datalogic ein Lizenzrecht erworben hat. Diese
Vereinbarung gewährt dem Endbenutzer keine Rechte an geistigem
Eigentum. Wenn in diesem Vertrag verwendet, bedeutet der Begriff „Kauf"
bzw. gleichbedeutende Begriffe, wenn er auf die Software angewendet wird,
„Erwerb unter Lizenz". Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, den Quellcode
einer lizenzierten Software zu erhalten oder zu verwenden.
1.4
Teile des Datalogic-Produkts sind durch die einschlägigen und
anwendbaren
Vertragsbestimmungen und andere anwendbare Gesetze geschützt.
Daher muss der Endbenutzer das Datalogic-Produkt wie jedes andere
urheberrechtlich geschützte Material (z.B. ein Buch oder eine
Musikaufnahme) behandeln, mit der Ausnahme, dass der Endbenutzer
eine Kopie der Software ausschließlich für Sicherungszwecke erstellen
darf.
Die
Urheberrechtsverletzung dar.
die
gewährt
dem
nicht
Patent-
und
unbefugte
Vervielfältigung
DAMIT
EINVERSTANDEN,
gemeinsam
Endbenutzer
übertragbare,
Urheberrechtsgesetze,
mit
der
„Eingebetteten
eine
persönliche,
nicht
unter-lizenzierbare,
internationale
der
Software
KURZANLEITUNG
EULA
AN
DIESE
nicht
stellt
eine
V

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