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Prüfungen - GEDA 500 Z/ZP Montage- Und Betriebsanleitung

Bauaufzug / transportbühne
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Bauaufzug / Transportbühne
8.2
Prüfungen
Der GEDA 500 Z/ZP ist eine Maschine nach der EG-
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Kopie der Konformitätserklärung
ist in dieser Betriebsanleitung abgedruckt.
Bei den Prüfungen werden die sicherheitstechnisch relevanten
Merkmale der Maschine auf Zustand, Vorhandensein und Funktion
durch geeignete Verfahren geprüft. Geeignete Verfahren sind:
Für jede Prüfung sind Prüfumfang, Prüfart, Prüffristen und die zur
Durchführung der Prüfung berechtigen Personen durch den Betreiber
zu definieren.
Einfache Sicht- und Funktions-
kontrollen mit wenigen
Prüfschritten und einfacher
Bewertung
Prüfung aufgrund besondere Anlässe / Schäden
Naturereignisse:
Unfälle:
Veränderungen / Umbauten:
Montage:
Exposition schädigender Stoffe
Montage- und Betriebsanleitung
Sichtprüfungen
Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen
Prüfungen mit Mess- und Prüfmitteln
Prüfung durch
Unterwiesene
Prüfung durch befähigte Person
verursachender Einflüsse wie z.B.
Blitzschlag
Sturm
Überschwemmung
Kälte > -20°C
Zusammenstoß
Umsturz
Absturz
Austausch der Antriebe
Austausch der Fangbremse
Veränderungen an der Steuerelektronik
Austausch von Steuer- und
Schutzeinrichtungen
Austausch von elektrischen
Netzanschlussleitungen
Zur erstmaligen Inbetriebnahme
An einem neuem Einsatzort
korrosiver Medien
Verschmutzungen unbekannter Herkunft
Schema Prüfungen
Prüfung durch befähigte
Person
78 / 110
Prüfung durch
zugelassene
Überwachungsstelle
(Wiederkehrende Prüfung)
Bei überwachungspflichtigen
Anlagen. Prüfung entsprechend
nationaler Vorschriften
Prüfungen nach Wartungsplan
Siehe Kapitel Wartung
BL074 DE Ausgabe 03.2011

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