DEUTSCH
Teilnahme am Straßenverkehr
29) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die
Bestimmungen der Straßen-verkehrsordnung zu beachten,
die in dem jeweiligen Land gelten.
30) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen
ausgerüstet sein.
31) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und
Bremswirkung eventuell auch stark durch eine getragene
oder geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
32) In Kurven ist Vorsicht geboten, da durch die geänderte Lage
des Schwerpunkts mit oder ohne Ausrüstung eine Fliehkraft
entsteht. Gleichermaßen ist Vorsicht auf abschüssigen
Straßen und an Gefällen geboten.
33) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen
Schlepperhebearme eingestellt und befestigt werden; prüfen,
daß die Abdeckungen der Saatgut- und Düngerbehälter gut
verschlossen sind. Den Schalthebel der hydraulischen
Hubvorrichtung in die blockierte Stellung bringen.
34) Vor dem Befahren von Straßen sind die Behälter zu entleeren.
35) Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen nur
erfolgen, wenn das Gerät sich in der Transportposition
befindet.
36) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen
zur Kennzeichnung des Raumbedarfs.
37) Wenn die geschleppten oder an dem Schlepper
angebrachten Ausrüstungen und Geräte die Sichtbarkeit der
Signalisierungs- und Beleuchtungsvorrichtungen des
Schleppers verdecken, müssen diese Vorrichtungen auch
an den Ausrüstungen angebracht werden, wobei die
Vorschriften der im jeweiligen Anwendungsland geltenden
Straßenverkehr-sordnung zu beachten sind. Beim Gebrauch
ist zu kontrollieren, daß die Anlange einwandfrei funktioniert.
Nachstehend wird die korrekte Sequenz der Leuchten
angegeben (Abb. 7):
A- Richtungsanzeiger
B- Rote Positionsleuchte
C- Bremslicht
fig. 7
46
GEBRAUCH UND WARTUNG
Gelenkwelle
38) Die angeschlossene Ausrüstung kann nur gesteuert werden,
wenn ihre Kardanwelle mit Überbelastungssicherheits- und
Schutzvorrichtungen versehen ist und wenn diese mit der
speziellen Kette befestigt sind.
39) Ausschließlich die vom Hersteller vorgesehene Kardanwelle
benutzen.
40) Ein- und Ausbau der Kardanwelle muß
abgestelltem Motor erfolgen.
41) Stets auf die richtige Montage und die Sicherheit der
Kardanwelle achten.
42) Die Drehung des Kardanwellenschutzes mittels der
mitgelieferten Kette verhindern.
43) Stets auf den Kardanwellenschutz achten, sowohl in
Transport- als in Arbeitsposition.
44) Den Kardanwellenschutz oft und regelmäßig prüfen; dieser
muß immer in einwandfreiem Zustand sein.
45) Vor dem Einschalten der Zapfwelle muß die Solldrehzahl
erreicht sein. Sicherstellen, daß die Drehzahl mit der Drehzahl
übereinstimmt, die auf dem an der Maschine angebrachten
Aufkleber angegeben ist.
46) Vor dem Einschalten der Zapfwelle ist sicherzustellen, daß
sich weder Personen noch Tiere im Wirkungskreis aufhalten
und daß die eingestellte Drehzahl der Solldrehzahl entspricht.
Nie die vorgesehene Höchstdrehzahl überschreiten.
47) Auf die sich drehende Gelenkwelle achten.
48) Die Zapfwelle nicht bei abgestelltem Motor oder gleichzeitig
mit den Rädern einschalten.
49) Die Zapfwelle immer ausschalten, wenn die Kardanwelle
einen zu großen Winkel einnimmt (nie über 10 Grad – Abb.
8) und wenn sie nicht gebraucht wird.
50) Die Kardanwelle nur reinigen und fetten, wenn die Zapfwelle
ausgeschaltet ist, der Motor stillsteht, die Feststellbremse
gezogen und der Zündschlüssel herausgezogen ist.
51) Die Kardanwelle in ihre spezielle Halterung legen, wenn sie
nicht verwendet wird.
52) Nach dem Ausbau der Kardanwelle den Zapfwellenanschluß
wieder mit dem Stutzen verschliessen.
A
B
C
fig. 8
g
immer bei
cod. G19502241