2.0 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
GEFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs-
und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit
entstehen.
ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs-
und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit
entstehen können.
VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden
entstehen können.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an
die Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfirma. Die
Herstellerfirma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen
Unfallverhütungsbestimmungen nicht beachtet werden.
Allgemeine Vorschriften
1) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt
und an der Sämaschine angebracht sind.
2) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den
Hinweisen geben in knapper Form Anweisungen zur
Vermeidung von Unfällen.
3) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
4) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
5) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei
abgestelltem Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt
werden.
6) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
7) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei
angekuppelter Maschine von Personal ohne Führerschein,
von unerfahrenem Personal oder von Personal, das sich
nicht in einwandfreiem Gesundheitszustand befindet, führen
zu lassen.
8) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf
ihre Unversehrtheit prüfen.
9) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen,
daß sich im Wirkungskreis derselben keine Personen,
insbesondere Kinder und Haustiere aufhalten und daß man
über eine optimale Sicht verfügt.
10) Geeignete
Arbeitskleidung
Kleidungsstücke sind absolut zu vermeiden, da sich diese
in den sich drehenden und bewegenden Teilen der Maschine
verfangen können.
11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen
und deren Funktionen vertraut zu machen.
12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle
Schutzvorrichtungen vollständig, angebracht und in
Sicherheitsposition sind.
13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten,
die in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und
ohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.
15) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die
Hubvorrichtung angekuppelte Gerät absenken, den Motor
abstellen, die Feststellbremse ziehen und den Zündschlüssel
aus der Steuertafel ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand
den Chemikalien nähern kann.
16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
cod. G19502241
GEBRAUCH UND WARTUNG
Sicherheits-
tragen.
Flatternde
g
17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die
Stützfüsse unter der Sämaschine entfernt wurden, die richtige
Montage und Einstellung der Sämaschine prüfen; den
perfekten Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen,
daß die Verschleißteile sich in gutem Zustand befinden.
18) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die
Sperrposition zu bringen und es sind die Stützfüsse
abzusenken.
19) Immer bei guter Sicht arbeiten.
20) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung
von erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem
Fachpersonal durchzuführen.
Schlepperanschluß
21) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen
entsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen
Schlepper mit geeigneter Zugkraft und Konfiguration
ankuppeln.
22) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem
Anschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.
23) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. Dieser
Bereich ist eine Gefahrenzone.
24) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größte
Aufmerksamkeit geboten.
25) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und
den Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen
und
zu betätigen (Abb. 6).
26) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor und
eingeschalteter Kardanwelle zwischen Schlepper und Gerät
zu treten (Abb. 6). Man darf sich nur zwischen die Teile
begeben, nachdem die Standbremse betätigt und die Räder
mit einem Keil oder Stein geeigneter Größe abgesichert
wurden.
27) Der Anschluss einer Zusatzaus-rüstung am Schlepper führt
zur Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daher
Frontballast anzubringen, um das Gewicht auf den Achsen
auszugleichen. Die Übereinstimmung der Schlepper-
leistung mit dem Gewicht, das die Sämaschine auf die
Dreipunkte-Kupplung überträgt, prüfen. Im Zweifelsfall den
Hersteller des Schleppers zu Rat ziehen.
28) Das zulässige Achshöchst-gewicht, das bewegbare
Gesamtgewicht sowie die Transport- und Straßen-
verkehrsordnung beachten.
fig. 6
DEUTSCH
45