6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6.1 Inbetriebnahme
6.1.1 Voraussetzung für die Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Pumpenaggregats müssen folgende Punkte sichergestellt
sein:
▪ Das Pumpenagggregat ist vorschriftsmäßig elektrisch mit allen Schutzeinrichtun-
gen angeschlossen.
▪ Die Pumpe ist mit Fördermedium gefüllt.
▪ Die Drehrichtung ist geprüft. (⇨ Kapitel 5.2.3 Seite 21)
▪ Die Schmierflüssigkeit ist geprüft.
▪ Nach längerem Stillstand der Pumpe/des Pumpenaggregats wurden die unter (⇨
Kapitel 6.4 Seite 39) beschriebenen Maßnahmen durchgeführt.
GEFAHR
Aufenthalt von Personen im Becken bei Betrieb des Pumpenaggregats
Stromschlag!
▷ Niemals das Pumpenaggregat starten, wenn sich noch Personen im Becken be-
finden.
6.1.2 Einschalten
ACHTUNG
Einschalten in auslaufenden Motor
Beschädigung des Pumpenaggregats!
▷ Pumpenaggregat erst nach dem Stillstand erneut einschalten.
▷ Niemals bei rückwärtsdrehendem Pumpenaggregat einschalten.
✓ Ausreichender Fördermediumsstand vorhanden.
ACHTUNG
Anfahren gegen geschlossenes Absperrorgan
Erhöhte Schwingungen!
Schädigung von Gleitringdichtungen und Lagerungen!
▷ Niemals das Pumpenaggregat gegen einen geschlossenes Absperrorgan anfah-
ren.
1. Wenn vorhanden, Absperrorgan in der Druckleitung vollständig öffnen.
2. Pumpenaggregat einschalten.
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