5.7
Absaugung GU1 mit drehzahlgeregelten Schleifmaschinen
Die Absaugung GU1 ist für die Staubklasse L geeignet.
5.8
Bestimmungsgemäße Verwendung
WARNUNG!
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Absaugung
entstehen Gefahren für das Personal,
wird die Absaugung und weitere Sachwerte des Betreibers gefährdet,
kann die Funktion der Absaugung beeinträchtigt sein.
Die Absaugung mit Gebläse und Zyklonabscheider ist zur Absaugung luftfremder Stoffe an
manuell betriebenen, spanenden Maschinen für Werkzeuge mit geometrisch unbestimmter
Schneide konstruiert und gebaut.
Die Verwendung der Absaugung unter Bearbeitung mit nicht wassermischbaren oder wasser-
mischbaren Kühlschmierstoffen ist untersagt. Das Gerät ist nicht geeignet zur Aufnahme von
Gemischen von brennbaren Stäuben mit Flüssigkeiten.
Die Absaugung darf nur in trockenen und belüfteten Räumen aufgestellt und betrieben werden.
Die definierten Einsatzbedingungen und Leistungsdaten dürfen nicht verändert werden.
Die Absaugung
darf ohne Rücksprache mit dem Hersteller weder umgebaut noch sonst
irgendwie verändert werden.
Staubklasse L
(leichte Gefahr nach Definition der Norm EN 60335-2-69). Die Absaugung ist gemäß der EN-
Norm für die Gebrauchskategorie L und damit zum Ansaugen von trockenem, nicht brennba-
rem und gesundheitsgefährlichem Staub mit Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) > 1mg/m³
zugelassen. Die saubere Luft wird wieder vor Ort ausgestoßen.
Staubklasse M
(Mittlere Gefahr nach Definition der Norm EN 60335-2-69). Die Absaugung ist geeignet zur
Aufnahme von gesundheitsgefährlichem, trockenem, nicht brennbaren Staub, dessen Arbeits-
platzgrenzwert über 0,1 mg/m³ liegt.
Staubklasse H
(Hohe Gefahr nach Definition der Norm EN 60335-2-69). Die Absaugung ist geeignet zur
Aufnahme von gesundheitsgefährlichem, trockenem, nicht brennbarem Staub mit allen Arbeits-
platzgrenzwerten, sowie von trockenem, nicht brennbarem Staub mit krebserregenden
Substanzen. Die saubere Luft wird wieder vor Ort ausgestoßen.
Einsatz im Staub-Ex-Bereich (Typ 22)
Absaugungen mit dem Zusatz „Typ 22" sind sicherheitstechnisch geeignet zum Aufsaugen von
brennbaren, trockenen, nicht elektrisch leitfähigen Stäuben in Zone 22. Ausgenommen sind
Stäube mit extrem niedriger Mindestzündenergie (MZE < 1mJ). Ein Einsatz bei diesen Stäuben
erfordert eine einzelfallbezogene Sicherheitsbetrachtung und gegebenenfalls weitergehende
Maßnahmen.
Die Absaugung ist sicherheitstechnisch nicht geeignet zum Aufsaugen von explosionsgefähr-
lichen Stoffen im Sinne von § 1 Sprengstoffgesetz. Keine heißen Gase, Zündquellen jeglicher
Art, mechanisch erzeugte Funken oder elektrostatisch aufgeladene Materialien aufsaugen.
Wird die Absaugung anders als oben angeführt eingesetzt, ohne Genehmigung der Firma
Optimum Maschinen Germany GmbH verändert, wird die Maschine nicht mehr bestimmungs-
gemäß eingesetzt.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden aufgrund einer nicht bestimmungsgemäßen Ver-
wendung.
Version 1.0.2 vom 2019-09-13
Montageanleitung
OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
®
GU1
DE
Seite 23