oder des Landwirts. Sie werden von der Fachkraft
oder dem Landwirt in die Benutzung der Maschinen
eingewiesen und arbeiten gemäß dem Arbeitsauftrag
der Fachkraft oder des Landwirts selbstständig.
Kommunaltechnische und landwirtschaftliche
Hilfskräfte können zum Beispiel sein:
Angestellte bei Kommunen, Lohnunternehmern
oder Dienstleistern
Saison- und Hilfsarbeiter
Angehende Fachkräfte für Kommunaltechnik in
der Ausbildung
Angehende Landwirte in der Ausbildung
Angestellte des Landwirts, z. B. Traktorist
Familienmitglieder des Landwirts
Beispieltätigkeiten:
Führen der Maschine
Mähtiefe einstellen
2.1.1.2 Arbeitsplätze und mitfahrende Personen
Mitfahrende Personen
Mitfahrende Personen können durch Maschinenbewegungen fallen, überrollt und schwer verletzt oder
getötet werden. Heraufgeschleuderte Gegenstände können mitfahrende Personen treffen und verletzen.
Lassen Sie Personen nie auf der Maschine mitfahren.
Lassen Sie nie Personen auf die fahrende Maschine aufsteigen.
2.1.1.3 Gefahr für Kinder
Kinder in Gefahr
Kinder können Gefahren nicht einschätzen und verhalten sich unberechenbar. Dadurch sind Kinder beson-
ders gefährdet.
Halten Sie Kinder fern.
Wenn Sie anfahren oder Maschinenbewegungen auslösen,
stellen Sie sicher, dass sich keine Kinder im Gefahrenbereich aufhalten.
MG6882-DE-DE | H.1 | 14.02.2023 | © AMAZONE
2 | Sicherheit und Verantwortung
Grundlegende Sicherheitshinweise
CMS-T-00002307-B.1
CMS-T-00002308-A.1
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