Betriebsanleitung
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Sicherheit
Der Hersteller haftet nicht für Schäden aufgrund Nichtbe-
achtung der Gesamtdokumentation.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
•
Alle Hinweise der Betriebsanleitung beachten.
•
Alle Sicherheitshinweise beachten.
•
Inspektions- und Wartungsarbeiten einhalten.
•
Aggregat ausschließlich zur Förderung der zulässigen
Fördermedien verwenden
( Allgemeine Technische Daten, Seite 22).
•
Betriebsgrenzen und baugrößenabhängigen Mindestförder-
strom einhalten.
•
Trockenlauf vermeiden:
Erste Schäden an den Gleitlagern innerhalb weniger
Sekunden.
Sicherstellen, dass das Aggregat nur mit Förder-
medium in Betrieb genommen und nicht ohne Förder-
medium betrieben wird.
•
Kavitation vermeiden:
Saugseitige Armatur vollständig öffnen und nicht zur
Regelung des Förderstroms verwenden.
Druckseitige Armatur nicht über den vereinbarten Be-
triebspunkt öffnen.
•
Überhitzung vermeiden:
Aggregat nicht gegen geschlossene druckseitige Ar-
matur betreiben.
Mindestförderstrom beachten (Allgemeine Techni-
sche Daten, Seite 22).
•
Motorschäden vermeiden:
Druckseitige Armatur nicht über den vereinbarten Be-
triebspunkt öffnen.
Schalthäufigkeit des Aggregates beachten.
Motorschutzschalter nicht über Nennstrom einstellen.
•
Jede andere Verwendung mit dem Hersteller abstimmen.
2.2 Mögliche Fehlanwendungen
•
Einsatzgrenzen des Aggregates bezüglich Temperaturen,
Druck, Drehzahl, Förderstrom, Dichte und Viskosität beach-
ten ( Betriebsgrenzwerte, Seite 22).
•
Mit zunehmender Dichte des Fördergutes nimmt die Leis-
tungsaufnahme des Motors zu. Um eine Überlastung des
Aggregates auszuschließen, die zulässige Dichte einhalten.
Eine geringere Dichte ist zulässig. Zusatzeinrichtungen ent-
sprechend anpassen.
•
Förderung von abrasiven und feststoffbeladenen Flüssig-
keiten vermeiden.
•
Kombination mehrerer Grenzwerte ist zu vermeiden
( Betriebsgrenzwerte, Seite 22).
•
Temperatursprünge des Fördermediums vermeiden.
•
Den Einsatz in Räumen vermeiden, in denen explosive
Gase auftreten, sofern das Aggregat nicht ausdrücklich da-
für vorgesehen ist.
•
Das Absaugen, Fördern und Verdichten von explosiven,
brennbaren, aggressiven oder giftigen Medien vermeiden,
sofern die Aggregate nicht ausdrücklich dafür vorgesehen
sind.
•
Mit dem nicht autorisierten Öffnen des Aggregates erlischt
jeglicher Mängelanspruch.
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2.3 Allgemeine Sicherheitshinweise
Folgende Bestimmungen vor Ausführung sämtlicher Tätig-
keiten beachten.
2.3.1
Produktsicherheit
Das Aggregat ist nach dem Stand der Technik und den aner-
kannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch sind bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und
Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des
Aggregates und anderer Sachwerte möglich.
•
Aggregat nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst un-
ter Beachtung dieser Anleitung betreiben.
•
Diese Anleitung und alle mitgelieferten Dokumente voll-
ständig und lesbar halten und dem Personal jederzeit zu-
gänglich aufbewahren.
•
Jede Arbeitsweise unterlassen, die das Personal oder
unbeteiligte Dritte gefährdet.
•
Bei sicherheitsrelevanter Störung:
Aggregat sofort stillsetzen und Störung durch zuständige
Person beseitigen lassen.
•
Ergänzend zur Gesamtdokumentation, die gesetzlichen
oder sonstigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten sowie geltenden Normen und Richtlinien des jeweiligen
Betreiberlandes einhalten.
2.3.2
Pflichten des Betreibers
2.3.2.1
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
•
Aggregat nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst un-
ter Beachtung dieser Anleitung betreiben.
•
Einhaltung und Überwachung sicherstellen:
bestimmungsgemäße Verwendung
gesetzliche oder sonstige Sicherheits- und Unfallver-
hütungsvorschriften
Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen
Stoffen
geltende Normen und Richtlinien des jeweiligen
Betreiberlandes
•
Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
2.3.2.2
Personalqualifikation
•
Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten am Aggregat beauftrag-
tes Personal vor Arbeitsbeginn diese Anleitung und alle
mitgeltenden Dokumente gelesen und verstanden hat, ins-
besondere Sicherheits-, Wartungs- und Instandsetzungsin-
formationen.
•
Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des
Personals regeln.
•
Alle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchfüh-
ren lassen:
Montage-, Instandsetzungs-, Wartungsarbeiten
Arbeiten an der Elektrik
•
Zu schulendes Personal nur unter Aufsicht von techni-
schem Fachpersonal Arbeiten am Aggregat durchführen
lassen.
1096.0908 | Y-2951W-MM
08/2010