Allgemeines
1.6
Hinweise für den Betreiber
Die Betriebsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Maschine.
Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass das Bedienpersonal diese
Richtlinien zur Kenntnis nimmt.
Die Betriebsanleitung ist vom Betreiber um Betriebsanweisungen
aufgrund bestehender nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung
und zum Umweltschutz zu ergänzen, einschließlich der Informationen
zu Aufsichts- und Meldepflicht zur Berücksichtigung betrieblicher
Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen
und eingesetztem Personal.
Neben den im Einsatzland sowie an der Einsatzstelle geltenden
verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum
Arbeitsschutz, sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für
sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Der Betreiber hat das Bedienpersonal zum Tragen von persönlicher
Schutzausrüstung zu verpflichten, insofern die örtlichen
Bestimmungen dies vorsehen.
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten etc.) sind in greifbarer
Nähe aufzubewahren!
Der Betreiber/Benutzer der Maschine darf keine Veränderungen, An-
oder Umbauten an der Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen
können, ohne Genehmigung des Herstellers vornehmen! Dies gilt auch
für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen sowie
für das Schweißen an tragenden Bauteilen.
Zur Verwendung kommende Ersatz- und Verschleißteile müssen den
von der Fa. GEDA festgelegten technischen Anforderungen
entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen gewährleistet.
Setzen Sie für die in diesem Handbuch beschriebenen Tätigkeiten nur
qualifiziertes und/oder unterwiesenes Personal ein.
Der Betreiber legt die Zuständigkeiten des Personals für Bedienung /
Montage / Instandhaltung klar fest.
Der Betreiber ist verpflichtet, alle zur Benutzung berechtigten Personen,
vor dem erstmaligen Einsatz, entsprechend des jeweiligen Tätigkeits-
und Verantwortungsbereiches anhand praktischer Übungen, in die
korrekte Handhabung der Maschine zu unterweisen.
Diese Unterweisungen sind zu dokumentieren und in regelmäßigen
Abständen zu wiederholen.
Das gesetzlich zulässige Mindestalter ist zu beachten!
Betriebsanleitung
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®
GEDA
1200 Z/ZP
BL163 DE Ausgabe 03.2018