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REACH-Anforderungen

Nach der Übergabe des Produkts an einen neuen Benutzer erhält der vorherige Benutzer unter
Umständen weiterhin wichtige Sicherheitsinformationen wie Bekanntmachungen und Feldän-
derungsaufträge. In vielen Ländern ist der vorherige Benutzer rechtlich verpflichtet, solche si-
cherheitsrelevanten Informationen an den neuen Benutzer weiterzuleiten. Ehemalige Benutzer,
die nicht in der Lage oder bereit sind, diese Informationen weiterzuleiten, sollten Philips von
dem neuen Benutzer in Kenntnis setzen, damit Philips dem neuen Benutzer sicherheitsrelevan-
te Informationen zukommen lassen kann.
REACH-Anforderungen
Gemäß REACH muss Philips Healthcare (PH) Informationen zum chemischen Gehalt an beson-
ders bedenklichen Stoffen (Substances of Very High Concern – SVHC) bereitstellen, wenn diese
mehr als 0,1 % des Produktgewichts ausmachen. Komponenten in elektrischer und elektroni-
scher Ausrüstung können Phthalate oberhalb des geltenden Grenzwerts enthalten, z. B. Bis(2-
ethylhexyl)phthalat, CAS-Nr.: 117-81-7. Die SVHC-Liste wird regelmäßig aktualisiert. Auf der fol-
genden Philips REACH-Website können Sie die aktuelle Liste der Produkte einsehen, die SVHC
oberhalb des geltenden Grenzwerts enthalten: http://www.philips.com/about/sustainability/
reach.page
Eleva Workspot für DigitalDiagnost C90 Version 1.1
Wartung, Reinigung und Entsorgung
303

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