13
Erweiterte Garantie
MAHA räumt dem Betreiber der Hebebühne über die gesetzliche Gewähr-
leistungsfrist hinaus eine Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Spindeltriebs
ein. Diese Garantie umfasst den Verschleiß der Tragmutter, sofern dieser 2 mm
übersteigt, sowie den Verschleiß an der Hubspindel, sofern dadurch der Betrieb
der Hebebühne eingeschränkt / behindert / verhindert wird.
Diese Garantie ist beschränkt auf die Ersatzlieferung der verschlissenen
Komponente(n). Sie ist längstens bis fünf Jahre nach Erstinbetriebnahme und
nur dann gültig, wenn die regelmäßigen Inspektions- und Wartungsintervalle
laut dieser Betriebsanleitung nachweislich eingehalten wurden. Die Einhaltung
gilt nur dann als nachgewiesen, wenn die erforderlichen Arbeiten durch unseren
Werkskundendienst, einen unserer Händler oder einen unserer Servicepartner
durchgeführt wurden.
Die erweiterte Garantie gilt nicht, wenn die Anlage – auch zeitweise – nicht
entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung betrieben wurde.
14
Außerbetriebnahme, Demontage und Entsorgung
Außerbetriebnahme und Demontage des Geräts dürfen nur durch speziell
hierfür autorisiertes und ausgebildetes Fachpersonal erfolgen. Zum
Fachpersonal gehören autorisierte, geschulte Fachkräfte des Herstellers, der
Vertragshändler und der jeweiligen Service-Partner.
Produkt- und Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Schmierstoffe beachten.
Vermeiden Sie Umweltschäden. Im Falle einer Entsorgung des Geräts muss
dieses auf Basis der örtlich geltenden Rechtsvorschriften umweltverträglich
entsorgt werden.
Alle Materialien sortenrein demontieren und einer geeigneten Verwertungsstelle
zuführen. Betriebsstoffe wie Fette, Öle, Kühlmittel, lösungsmittelhaltige
Reinigungsflüssigkeiten etc. in geeigneten Behältern auffangen und
umweltverträglich entsorgen.
Alternativ können Sie das Gerät zu einem Entsorgungsfachbetrieb bringen. Dort
ist sichergestellt, dass alle Teile und Betriebsflüssigkeiten fachgerecht und
ökologisch entsorgt werden.
BA364501-de
105