Zuerst informieren
Erstinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme und
Anpassung der Regelung an die örtli-
chen und baulichen Gegebenheiten
müssen von Ihrem Heizungsfachbetrieb
vorgenommen werden.
Serviceanleitung
Als Betreiber einer neuen Feuerungsan-
lage sind Sie verpflichtet, diese umge-
hend dem für Ihre Liegenschaft zustän-
digen Bezirksschornsteinfegermeister
zu melden. Der Bezirksschornsteinfe-
germeister erteilt Ihnen auch Auskünfte
über seine weiteren Tätigkeiten an Ihrer
Feuerungsanlage (z.B. regelmäßige
Messungen, Reinigung).
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