Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Qualifikation und Pflichten
2.2
Qualifikation und Pflichten
2.3
Persönliche Schutzausrüstung
2.4
Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze
Lebenszyklus
Transport
Betrieb
Pflege und Wartung Reinigen
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Alle Tätigkeiten am Stromerzeuger dürfen nur von hierzu
geeigneten Personen durchgeführt werden.
Diese müssen,
die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsanwei-
•
sungen des Stromerzeugers kennen und anwenden kön-
nen.
das Kapitel "Allgemeine Sicherheitsbestimmungen" gele-
•
sen haben.
die Inhalte des Kapitels "Allgemeine Sicherheitsbestim-
•
mungen" verstanden haben.
die Inhalte des Kapitels "Allgemeine Sicherheitsbestim-
•
mungen" praktisch anwenden und umsetzen können.
die technische Dokumentation verstanden haben und
•
praktisch umsetzen können.
Diese persönliche Schutzausrüstung müssen Sie bei allen in
dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am Stromerzeu-
ger tragen:
Gehörschutz
•
Schutzhandschuhe
•
Die Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze (Arbeitsbereiche)
am Stromerzeuger werden von den auszuführenden Tätig-
keiten innerhalb der einzelnen Lebenszyklen bestimmt:
Tätigkeit
im Fahrzeug
durch Bedienpersonal
Aufstellen
Betreiben
Tanken
Stillsetzen
Warten
Tab. 2.1: Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze am Stromerzeuger
Handbücher-Suchmachiene
Gefahrenbereich
Umkreis von 1,0 m
Umkreis von 5,0 m
Umkreis von 2,0 m
Umkreis von 1,0 m
Arbeitsbereich
keiner
Umkreis von 1,0 m