Grenzen der vorausschauenden Regelung
Neben den Systemgrenzen der Verkehrszeichenerkennung (→ Verkehrszeichenerkennung,
Beschreibung) hat der Geschwindigkeitsbegrenzer mit vorausschauender Regelung folgende
weitere, systembedingte Grenzen:
— Der Geschwindigkeitsbegrenzer mit vorausschauender Regelung erkennt nur Verkehrsschilder,
die eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen.
— Verkehrsschilder, die indirekt eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen, z. B.
Ortseingangsschilder, werden nur auf Basis der Navigationsdaten erkannt.
— Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Basis der Navigationsdaten angekündigt, von der
Verkehrszeichenerkennung aber nicht erkannt wird, wird die angekündigte Geschwindigkeit
auf die zuletzt gespeicherte Geschwindigkeit zurückgesetzt.
— Der Geschwindigkeitsbegrenzer mit vorausschauender Regelung ist bei erkannten
Geschwindigkeitsbegrenzungen unterhalb von etwa 30 km/h (etwa 20 mph) nicht verfügbar. In
diesem Fall wird im Display des Kombi-Instruments eine entsprechende Textmeldung
angezeigt.