4 Verpackung, Transport und Lagerung
Sichtbare Schäden
Verdeckte Schäden
Maschinenfabrik Reinhausen GmbH 2016
Stellen Sie beim Empfang der Sendung äußerlich sichtbare Transportschä-
den fest, verfahren Sie wie folgt:
▪
Tragen Sie den festgestellten Transportschaden sofort in die Frachtpa-
piere ein und lassen Sie vom Abliefernden gegenzeichnen.
▪
Verständigen Sie bei schweren Schäden, Totalverlust und bei hohen
Schadenskosten unverzüglich den Vertrieb der Maschinenfabrik Rein-
hausen und die zuständige Versicherung.
▪
Verändern Sie den Schadenszustand nach seiner Feststellung nicht
weiter und bewahren Sie auch das Verpackungsmaterial auf, bis über
eine Besichtigung durch das Transportunternehmen oder den Trans-
portversicherer entschieden worden ist.
▪
Protokollieren Sie mit den beteiligten Transportunternehmen den Scha-
densfall an Ort und Stelle. Dies ist für eine Schadensersatzforderung
unentbehrlich!
▪
Fotografieren Sie nach Möglichkeit Schäden an Verpackung und Pack-
gut. Das gilt auch für Korrosionserscheinungen am Packgut durch ein-
gedrungene Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Kondenswasser).
▪
Kontrollieren Sie unbedingt auch die Dichtverpackung.
Bei Schäden, die erst nach Empfang der Sendung beim Auspacken festge-
stellt werden (verdeckte Schäden), gehen Sie wie folgt vor:
▪
Machen Sie den möglichen Schadensverursacher schnellstens telefo-
nisch und schriftlich haftbar und fertigen Sie ein Schadensprotokoll an.
▪
Beachten Sie hierfür die im jeweiligen Land gültigen Fristen. Erkundigen
Sie sich rechtzeitig danach.
Bei verdeckten Schäden ist ein Rückgriff auf das Transportunternehmen
(oder andere Schadensverursacher) nur schwer möglich. Versicherungs-
technisch kann ein derartiger Schadensfall mit Aussicht auf Erfolg nur abge-
wickelt werden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich
festgelegt ist.
4.3
Sendungen einlagern
Stellen Sie bei der Auswahl und Einrichtung des Lagerplatzes Folgendes si-
cher:
▪
Lagergut gegen Feuchtigkeit (Überschwemmung, Schmelzwasser von
Schnee und Eis), Schmutz, Schädlinge wie Ratten, Mäuse, Termiten
usw. und gegen unbefugten Zugang schützen.
▪
Kisten zum Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und zur besseren Belüf-
tung auf Bohlen und Kanthölzern abstellen.
▪
Ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes sicherstellen.
▪
Anfahrtswege freihalten.
▪
Lagergut in regelmäßigen Abständen kontrollieren, zusätzlich noch nach
Sturm, starken Regenfällen, reichlichem Schneefall usw. geeignete
Maßnahme treffen.
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