3 Planungshinweise
3.1.2
Grundsätzlich müssen Feuerstätten in einem Heizraum aufgestellt werden. Für Wohn-
häuser und Leistungen (<50kW) ist jedoch lediglich ein Aufstellraum notwendig. Die
Auflagen für einen Aufstellungsraum sind geringer als die für einen Heizraum. Der
Taupunkt von Abgasen liegt bei Holzpellets (max. 10% Wassergehalt) bei ca. 50 °C.
Kamin
Die Luftzu- und -abfuhr ist wichtig für eine saubere Verbrennung und muss in allen
Betriebszuständen gewährleistet sein. Daher ist die Anlage gemäß den örtlichen Vor-
schriften und laut EN 13384-1 auszuführen. Öffnungen, Kanäle und Rohre müssen rich-
tig dimensioniert sein und mit einer Kaminberechnung gemäß EN 13384-1 bestätigt
werden.
Versorgungsluft
Der Pelletskessel benötigt für die Verbrennung ausreichend Luft.
Die Zufuhr der Verbrennungsluft kann:
•
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Für die Be- und Entlüftung des Heizraums sind die länderspezifischen Vorschriften zu
beachten.
Ein Heizraum muss über Be- und Entlüftungsöffnung verfügen (Österreich: min. 400
cm² oder 4cm²/KW laut OIB Richtlinie 3, Deutschland: obere und unter Öffnung mit je
min. 150 cm² oder 2 cm²/KW laut FeuVO).
Bei einem Aufstellungsraum kann die Versorgungsluft auch aus anderen Räumen
erfolgen, wenn nachweislich ausreichend Verbrennungsluft nachströmt.
Heizraum
Raumluftabhängig (Bild a)
über klassische Be- und Entlüftungsöffnungen (2)
Raumluftunabhängig (Bild b) erfolgen
Die Luftzufuhr muss über ein Rohrsystem direkt aus dem Freien oder über den
Anschluss eines im Kamin noch vorhanden separaten Lüftungsschachtes. (2)
erfolgen.
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Planungsmappe