Innerbetriebliche
Maßnahmen
Rücknahme
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Maßnahmen nach Beendigung der Anwendung
Sobald eine radiometrische Messeinrichtung nicht mehr benötigt wird, muss die Strahlung am Strah-
lenschutzbehälter ausgeschaltet werden. Der Strahlenschutzbehälter ist unter Beachtung aller rele-
vanten Vorschriften zu demontieren und in einem abschließbaren Raum ohne Durchgangsverkehr zu
verwahren. Über diese Maßnahmen sind die zuständigen Behörden zu informieren. Der Zugangsbe-
reich zu dem Aufbewahrungsraum ist auszumessen und zu kennzeichnen. Der Diebstahlschutz unter-
liegt dem Strahlenschutzbeauftragten. Es ist zu verhindern, dass der Strahler im Strahlenschutzbehäl-
ter zusammen mit Anlagenteilen verschrottet wird. Schnellstmögliche Rücklieferung ist zu
veranlassen.
VORSICHT
!
Die Demontage des Strahlenschutzbehälters darf nur von zugelassenem, überwachtem strahlen-
exponiertem Fachpersonal gemäß der örtlichen Gesetzgebung bzw. der Umgangsgenehmigung
durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, ob dies nach dem Inhalt der vorliegenden Umgangs-
genehmigung zulässig ist. Alle örtlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Alle Arbeiten
sollen in möglichst kurzer Zeit und größtmöglichem Abstand vorgenommen werden (Abschir-
mung!). Auch die Gefährdung anderer Personen ist durch geeignete Maßnahmen (z.B.
Abschrankung etc.) zu verhindern. Der Strahlenschutzbehälter darf nur ausgebaut werden,
wenn die Strahlung ausgeschaltet ist. Stellen Sie sicher, dass die Schaltstellung "AUS" durch ein
Schloss gesichert ist.
Bundesrepublik Deutschland
Nehmen Sie mit Ihrem zuständigen Endress+Hauser-Vertriebsbüro Kontakt auf, um die Rücknahme
zum Zweck der Prüfung auf Wiederverwendung oder Verwertung durch Endress+Hauser zu organisie-
ren.
Andere Länder
Nehmen Sie mit Ihrer zuständigen Endress+Hauser-Vertriebsfirma oder mit der zuständigen Behörde
Kontakt auf, um möglichst einen Rücknahmeweg im Land zu finden. Falls die Rücknahme im Land
nicht möglich ist, muss die weitere Vorgehensweise mit der jeweiligen Endress+Hauser Vertriebs-
firma/Vertretung abgestimmt werden. Der Bestimmungsflughafen für eine eventuelle Rücksendung
ist Frankfurt, Deutschland.
Bedingungen
Vor der Rücksendung müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
• Ein Abnahmeprüfzeugnis, das nicht älter als drei Monate ist und die Dichtigkeit der Strahlenquelle
bestätigt, muss Endress+Hauser vorliegen (Wisch-Test-Zertifikat).
• Seriennummer der Strahlerkapsel, Typ der Strahlenquelle (
Strahlenquelle müssen angegeben werden. Diese Daten finden Sie in den Dokumenten, die zusam-
men mit der Strahlenquelle geliefert wurden.
• Die Rücksendung muss in einer typgeprüften Typ-A-Verpackung (IATA-Regeln) erfolgen (siehe
TI00439F/00/DE)
HINWEIS
Die Typ-A-Kennzeichnung am Strahlenschutzbehälter selbst verliert für eine Rücksendung ihre
Gültigkeit.
Strahlenschutzbehälter FQG61/62
60
137
Co oder
Cs), Aktivität und Bauart der
Endress+Hauser