BETRIEBSANLEITUNG "POWER-MIX"
800 S / 1000 / 1000 S
3.6 Hydraulik
1. Regelmäßig die Hochdruckleitungen und Schläuche, sowie Armaturen und Bauteile auf Be-
schädigungen und Undichtigkeit prüfen.
2. Hydraulikschläuche im Abstützkreislauf (Schwinge oder Fahrwerk) sollten alle 6 Jahre
ausgetauscht werden (eingeprägtes Herstellungsdatum der Hydraulikschläuche beach-
ten).
3. Darauf achten, daß die Hydraulikschläuche und-leitungen niemals knicken oder scheuern.
4. Nur Austauschteile die den Anforderungen des Geräteherstellers entsprechen verwenden.
5. Beim Anschluß an den Schlepper darauf achten, daß die Hydraulik-Anlage sowohl schlep-
per - als auch geräteseitig drucklos ist. Markieren Sie die Anschlüsse um ein Vertauschen
auszuschließen. ( Unfallgefahr durch Umkehr der Funktionen)
6. Achtung! Die Hydraulikanlage steht unter hohem Druck. Bei Wartungs- und Reparatur-
arbeiten zuerst Aggregate sicher abstützen, absenken und dann die gesamte Anlage
drucklos machen.
7. Achtung! Bei Geräten mit Bordhydraulik sind vor dem Einschalten der Zapfwelle sämtliche
Hydraulikfunktionen in Neutralstellung zu bringen.
8. Unter Druck austretende Flüssigkeit (Hydrauliköl) kann die Haut durchdringen und schwere
Verletzungen sowie Infektionen verursachen.
Leckstellen niemals mit den Fingern zuhalten. Bei Verletzungen sofort den Arzt aufsuchen.
9. Austretendes Öl sofort binden und Ordnungsgemäß entsorgen.
10. Bei S-Ausführung: Druckspeicher niemals öffnen!
3.7 Wartung
1. Instandsetzung-, Wartungs-, Reinigungs- sowie Umrüstarbeiten und die Beseitigung von
evtl. Funktionsstörungen sind grundsätzlich nur bei abgestelltem Antrieb, druckloser Hydraulik-
anlage, spannungsloser Elektrikanlage und stillstehendem Schleppermotor vorzunehmen!
Zündschlüssel abziehen!
2. Muttern und Schrauben regelmäßig auf festen Sitz prüfen und ggf. nachziehen.
Anziehmomente beachten und einhalten.
3. Öle, Fette und Filter ordnungsgemäß entsorgen.
4. Bei Wartungsarbeiten am angehobenen Gerät, Aggregat stets mit den dafür vorgesehenen
Abstützelementen sicheren! (Sicherheitsverriegelung)
5. Alle Arbeiten nur mit entsprechender Schutzkleidung (Handschuhe, Sicherheitsschuhe, eng
anliegender Kleidung u.s.w. ) ausführen.
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