4.16
Flurförderzeug gesichert abstellen
WARNUNG!
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Das Verlassen des ungesicherten Flurförderzeugs ist verboten.
uFlurförderzeug beim Verlassen gesichert abstellen.
uAusnahme: Wenn sich der Bediener in unmittelbarer Nähe aufhält und das
Flurförderzeug nur kurzzeitig verlässt, genügt zum Sichern die eingefallene
Parkbremse, siehe Seite 176. Der Bediener hält sich nur dann in unmittelbarer
Nähe auf, wenn er bei Störungen oder dem Versuch einer unbefugten Benutzung
unverzüglich eingreifen kann.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen, ohne eingefallene Bremsen oder
mit angehobenem Lastaufnahmemittel ist gefährlich und grundsätzlich nicht erlaubt.
uFlurförderzeug auf ebenem Boden abstellen. In Sonderfällen das Flurförderzeug
z. B. durch Keile sichern.
uLastaufnahmemittel vollständig absenken.
uAbstellplatz
Lastaufnahmemittel verletzen.
uBei nicht funktionsfähiger Bremse das Flurförderzeug durch Unterlegen von Keilen
an den Rädern gegen ungewolltes Bewegen sichern.
210
so
wählen,
dass
sich
keine
Personen
am
abgesenkten