–
Mindestumlaufwassermenge: 35 % des Nennvolu-
menstroms
6.4.2
Wärmepumpe an Warmwasserkreis
anschließen
1.
Installieren Sie bei druckfester Installation in die Kalt-
wasserzuleitung ein baumustergeprüftes Sicherheits-
ventil (max. 10 bar Öffnungsdruck) und einen Rück-
flussverhinderer.
2.
Installieren Sie die Abblaseleitung des Sicherheitsven-
tils in der Größe der Austrittsöffnung in einer frostfreien
Umgebung. Stellen Sie sicher, dass die Abblaselei-
tung höchstens zwei Meter lang ist, maximal zwei Bö-
gen aufweist und mit Gefälle ausgeführt ist. Stellen Sie
sicher, dass das Sicherheitsventil durch die Wärme-
pumpe nicht abgesperrt werden kann und gut zugäng-
lich ist.
7
Anlage befüllen und entlüften
7.1
Heizkreis befüllen und entlüften
7.1.1
Heizwasser/Füll- und Ergänzungswasser
prüfen und aufbereiten
Vorsicht!
Risiko eines Sachschadens durch minder-
wertiges Heizwasser
▶
Sorgen Sie für Heizwasser von ausrei-
chender Qualität.
▶
Bevor Sie die Anlage befüllen oder nachfüllen, überprü-
fen Sie die Qualität des Heizwassers.
Qualität des Heizwassers überprüfen
▶
Entnehmen Sie ein wenig Wasser aus dem Heizkreis.
▶
Prüfen Sie das Aussehen des Heizwassers.
▶
Wenn Sie sedimentierende Stoffe feststellen, dann müs-
sen Sie die Anlage abschlammen.
▶
Kontrollieren Sie mit einem Magnetstab, ob Magnetit
(Eisenoxid) vorhanden ist.
▶
Wenn Sie Magnetit feststellen, dann reinigen Sie die An-
lage und treffen Sie geeignete Maßnahmen zum Korro-
sionsschutz (z. B. Magnetitabscheider einbauen).
▶
Kontrollieren Sie den pH-Wert des entnommenen Was-
sers bei 25 °C.
▶
Bei Werten unter 8,2 oder über 10,0 reinigen Sie die An-
lage und bereiten Sie das Heizwasser auf.
▶
Stellen Sie sicher, dass kein Sauerstoff ins Heizwasser
dringen kann.
Füll- und Ergänzungswasser prüfen
▶
Messen Sie die Härte des Füll- und Ergänzungswassers,
bevor Sie die Anlage befüllen.
Füll- und Ergänzungswasser aufbereiten
▶
Beachten Sie zur Aufbereitung des Füll- und Ergän-
zungswassers die geltenden nationalen Vorschriften und
technischen Regeln.
22
Gültigkeit: Deutschland
▶
Beachten Sie insb. VDI-Richtlinie 2035, Blatt 1.
Sofern nationale Vorschriften und technische Regeln keine
höheren Anforderungen stellen, gilt:
Sie müssen das Füll- und Ergänzungswasser aufbereiten,
–
wenn die gesamte Füll- und Ergänzungswassermenge
während der Nutzungsdauer der Anlage das Dreifache
des Nennvolumens der Heizungsanlage überschreitet
oder
–
wenn die in der nachfolgenden Tabelle genannten Richt-
werte nicht eingehalten werden oder
–
wenn der pH-Wert des Heizwassers unter 8,2 oder über
10,0 liegt.
Gültigkeit: Österreich ODER Deutschland
Gesamt-
Wasserhärte bei spezifischem Anlagenvolumen
heizleis-
tung
≤ 20 l/kW
mol/
kW
°dH
m³
2)
< 50
2)
≤ 3
≤ 16,8
≤ 11,2
≤ 2
> 50 bis
≤ 200
≤ 8,4
≤ 1,5
> 200 bis
≤ 600
> 600
< 0,3
< 0,05
1) Liter Nenninhalt/Heizleistung; bei Mehrkesselanlagen ist die
kleinste Einzel-Heizleistung einzusetzen.
2) Keine Einschränkungen
3) ≤ 3 (16,8)
Gültigkeit: Schweiz
Gesamt-
Wasserhärte bei spezifischem Anlagenvolumen
heizleis-
tung
≤ 20 l/kW
mol/
kW
°fH
m³
≤ 30
≤ 3
< 50
≤ 20
≤ 2
> 50 bis
≤ 200
≤ 15
≤ 1,5
> 200 bis
≤ 600
> 600
< 0,5
< 0,05
1) Liter Nenninhalt/Heizleistung; bei Mehrkesselanlagen ist die
kleinste Einzel-Heizleistung einzusetzen.
Gültigkeit: Österreich ODER Deutschland ODER Schweiz
Vorsicht!
Risiko eines Sachschadens durch Anrei-
cherung des Heizwassers mit ungeeigne-
ten Zusatzstoffen!
Ungeeignete Zusatzstoffe können zu Ver-
änderungen an Bauteilen, Geräuschen im
Heizbetrieb und evtl. zu weiteren Folgeschä-
den führen.
Installations- und Wartungsanleitung 0020196689_06
> 20 l/kW
> 40 l/kW
≤ 40 l/kW
mol/
°dH
°dH
mol/m³
m³
< 0,3
< 0,05
3)
3)
≤ 8,4
≤ 1,5
≤ 5,6
≤ 1,0
< 0,3
< 0,05
< 0,3
< 0,05
< 0,3
< 0,05
< 0,3
< 0,05
< 0,3
< 0,05
> 20 l/kW
> 40 l/kW
≤ 40 l/kW
°fH
mol/m³
°fH
mol/m³
≤ 15
≤ 1,5
< 0,5 < 0,05
≤ 10
≤ 1,0
< 0,5 < 0,05
< 0,5
< 0,05
< 0,5 < 0,05
< 0,5
< 0,05
< 0,5 < 0,05
1)
1)