Sicherheitshinweise
2.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
Bestimmungsgemäßer Einbau
Gerät darf nur in Maschinen nach Maschinenrichtlinie betrieben werden
Die "Maschinenrichtlinie" regelt u. a. Vorkehrungen beim Inbetriebnehmen und Betreiben
von Maschinen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums.
Eine Nichtbeachtung stellt einen Verstoß gegen die Maschinenrichtlinie dar. Darüber hinaus
sind abhängig von der betriebenen Maschine Personen- und Sachschäden nicht
ausgeschlossen.
Nehmen Sie das Gerät nur in einer Maschine in Betrieb, die den Bestimmungen der
Richtlinie 2006/42/EG entspricht.
Hinweise zum Touchscreen
Explosionsgefahr, Personen- oder Sachschaden bei defektem Touchscreen
Massive Krafteinwirkung auf die Gerätefront kann den Touchscreen des Geräts zerstören, z.
B. bei Durchstoßen der Frontfolie oder Bruch der Glasträgerplatte des Touchscreen. In
diesem Fall besteht Explosionsgefahr, Verletzungsgefahr sowie Gefahr der
Lebensmittelkontamination mit weiteren Folge- und Gesundheitsschäden.
Schließen Sie massive Krafteinwirkung auf die Gerätefront aus.
Wenn der Touchscreen des Geräts defekt ist, dann nehmen Sie die betroffene Maschine
sofort außer Betrieb und tauschen Sie umgehend das Gerät. Beachten Sie beim Austausch
des Geräts das Kapitel "Gerät einbauen und anschließen (Seite 13)".
Hinweis
Wellenbildung am Touchscreen
Unter extremen klimatischen Bedingungen kann es zu einer Wellenbildung der Touchscreen-
Deckfolie kommen. Dies beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit des Touchscreen nicht und
stellt keinen Qualitätsmangel dar.
Comfort Panels INOX, ITC INOX
Kompaktbetriebsanleitung, 07/2021, A5E33472155-AN
WARNUNG
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