7. Erstmalige Inbetriebnahme
Zur Gewährleistung der Sicherheit und ordnungsgemäßen Funktion der Anlage muss eine vom Betreiber bestimmte Person vor
Inbetriebnahme folgende Kontrollen durchführen. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben. Mängel dürfen nur von einer
autorisierten und qualifizierten Fachkraft behoben werden.
7.1 Kontrollen vor der ersten Inbetriebnahme
Kontrollen vor der ersten Inbetriebnahme
Durchzuführende Tätigkeit
Alle mechanischen Bauteile sind montiert und gemäß den vorgegebenen Anziehmomenten angezogen
Die Pumpe und der Behälter sind korrekt montiert
Keine Leckagen an den Anschlüssen, Verschraubungen und Leitungen erkennbar
Konfiguration der Pumpe stimmt mit dem vorgesehenen Verwendungszweck überein
Versorgungsleitung fachgerecht verlegt
Der Behälter ist mit geeignetem Schmierstoff gefüllt (MIN/MAX Markierung beachten)
Keine Beschädigungen, Verschmutzungen und Korrosion erkennbar
Schutz- und Überwachungseinrichtungen sind korrekt montiert und funktionsfähig
Flexible Welle ist ordnungsgemäß gesichert und geschützt
7.2 Kontrollen während der erstmaligen Inbetriebnahme
Kontrollen während der erstmaligen Inbetriebnahme
Durchzuführende Tätigkeit
Keine ungewöhnlichen Geräusche, Vibrationen, Feuchtigkeitsansammlungen, Gerüche vorhanden
Kein ungewollter Austritt von Schmierstoff (Leckagen) an Verbindungen
Schmierstoff wird blasenfrei gefördert
Die zu schmierenden Lager und Reibstellen werden mit der projektierten Schmierstoffmenge versorgt
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Tabelle 9
JA
NEIN
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Tabelle 10
JA
NEIN
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