9 Garantiebestimmungen
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oder Pflege, Nichtbeachtung der Bedienungs- oder Anschlussvor-
schriften, Verkalkung oder Korrosion, Verunreinigung in der Luft-
und Wasserversorgung sowie chemische oder elektrische Einflüs-
se, die ungewöhnlich oder nach der KaVo Gebrauchs- und nach
sonstigen Herstelleranweisungen nicht zulässig sind. Die Garan-
tieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter
aus Glas und Glasfasern, Glaswaren, Gummiteile und auf die
Farbbeständigkeit von Kunststoffteilen.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, wenn Defekte oder ihre Fol-
gen darauf beruhen, dass der Kunde oder nicht von KaVo autori-
sierte Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorneh-
men.
Garantieleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden,
wenn mit dem Produkt ein Verkaufsnachweis in Form einer Rech-
nungs- oder Lieferscheinkopie vorgelegt wird. Aus dieser muss
der Händler, das Kaufdatum, die Type und die Seriennummer
eindeutig ersichtlich sein.