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Auspacken Und Handhabung; Entsorgung Des Produkts; Blizzard 500-900 C; Bestimmungsgemäße Verwendung - Genius BLIZZARD 500 C Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.3 AUSPACKEN UND HANDHABUNG

GEFAHREN
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
1. Verpackung öffnen.
Das Gehäuse des Getriebemotors ist nicht befestigt.
2. Endschalter und Säckchen mit Zubehörteilen entnehmen.
3. Gehäuse abheben.
!
Den Getriebemotor nicht anheben, indem er an der Steuerplatine
angefasst wird.
4. Getriebemotor unten anfassen und herausheben.

3. BLIZZARD 500-900 C

3.1 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
GENIUS-Getriebemotoren der Serie BLIZZARD 500-900 C sind für das
Betätigen von horizontal laufenden Schiebetoren bei Eigenheimen/
Wohnanlagen konzipiert.
Es muss ein Getriebemotor pro Torflügel installiert werden. Die
Bewegung muss mittels Zahnstange auf das Tor übertragen werden.
Mit BLIZZARD 500-900 C realisierte Anlagen sind für den Fahrverkehr
bestimmt.
Um das Tor von Hand zu betätigen, sind die Anleitungen in § 5.5 zu
befolgen.
!
Jede andere, nicht ausdrücklich angeführte Verwendung ist verboten
und könnte das Produkt beschädigen und/oder eine Gefahrenquelle
darstellen.
3.2 VERWENDUNGSEINSCHRÄNKUNGEN
Größe und Gewicht des Tores müssen innerhalb der in den techni-
schen Daten angegebenen Grenzen liegen. Die in den technischen
Daten angeführten Beschränkungen hinsichtlich der Verwendungs-
häufigkeit sind zu beachten.
Das Produkt darf nur in der von FAAC S.p.A. vorgesehenen baulichen
Konfiguration verwendet werden. Kein Bauteil des Produkts darf
verändert werden.
Auch nur gelegentliche Umwelteinflüsse wie Eis, Schnee oder
starker Wind können die einwandfreie Funktion der Automation
beeinträchtigen, deren Bauteile beschädigen und zu potenziellen
Gefahrenquellen werden.
Bei Toren mit Schlupftür muss die motorisierte Betätigung des Tors
verhindert werden, wenn die Schlupftür nicht geschlossen ist.
BLIZZARD 500-900 C ist nicht als Einbruchsschutzsystem konzipiert.
Die Realisierung der Automation erfordert die Installation von Sicher-
heitseinrichtungen, die vom Installateur durch eine angemessene
Risikobewertung am Einbauort ermittelt werden.

3.3 UNERLAUBTE VERWENDUNG

- Jeder andere Einsatz als die bestimmungsgemäße Verwendung
ist verboten.
- Es ist verboten, die Automation außerhalb der Grenzen zu
installieren, die in den technischen Daten und den Installation-
sanforderungen vorgeschrieben sind.
- Es ist verboten, BLIZZARD 500-900 C in einer anderen als der von
GENIUS vorgesehenen baulichen Konfiguration zu verwenden.
- Es ist verboten, jegliches Bauteil des Produkts zu ändern.
BLIZZARD 500-900 C
Überprüfen, ob alle Bestandteile des Lieferumfangs vorhanden und
unbeschädigt sind  2.
5. Verpackungsmaterial entsorgen.
!
Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor usw.) stellt eine Gefah-
renquelle für Kinder dar und ist daher außerhalb ihrer Reichweite zu
verwahren.
Nicht mehr benötigte Verpackungen sind gemäß den Abfallentsor-
gungsbestimmungen in geeigneten Containern zu sammeln.

2.4 ENTSORGUNG DES PRODUKTS

Nach der Demontage des Produkts muss die Entsorgung gemäß den
geltenden Normen in Bezug auf die Entsorgung von Materialien erfolgen.
Die Bauteile und Baumaterialien, Batterien und elektronischen
Komponenten dürfen nicht als Hausmüll entsorgt werden, sie müssen
autorisierten Sammelstellen für die Entsorgung und das Recycling
übergeben werden.
- Es ist verboten, die Automation in Fluchtwegen zu installieren.
- Es ist verboten, die Automation zu installieren, um Türen für
den Schutz vor Rauch und/oder Feuer (Brandschutztüren) zu
realisieren.
- Es ist verboten, die Automation an explosions- und/oder
feuergefährdeten Orten zu installieren: Entzündliche Gase oder
Dämpfe stellen eine ernste Gefahr für die Sicherheit dar (das
Produkt ist nicht nach der Richtlinie 94/9/EG ATEX zertifiziert).
- Es ist verboten, die Anlage mit anderen Energiequellen als den
vorgeschriebenen zu speisen.
- Es ist verboten, nicht vorgesehene kommerzielle Ausrüstungen
und/oder Systeme einzubauen bzw. für Verwendungen einzu-
setzen, die gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hersteller nicht
zulässig sind.
- Der Getriebemotor darf keinen direkten Wasserstrahlen jeglicher
Art und Stärke ausgesetzt werden.
- Der Getriebemotor darf keinen aggressiven chemischen Ar-
beitsstoffen oder Umwelteinwirkungen ausgesetzt werden.
- Es ist verboten, Zubehörteile zu verwenden und/oder einzu-
bauen, die nicht ausdrücklich genehmigt wurden von FAAC S.p.A.
- Es ist verboten, die Automation zu verwenden, bevor die Inbe-
triebnahme vorgenommen wurde.
- Es ist verboten, die Automation zu verwenden, wenn Störungen/
Manipulationen vorliegen, welche die Sicherheit beeinträchtigen
könnten.
- Es ist verboten, die Automation zu verwenden, wenn die ortsfe-
sten und/oder mobilen Schutzvorrichtungen manipuliert oder
entfernt wurden.
- Die Automation darf nicht verwendet werden, wenn sich Perso-
nen, Tiere oder Gegenstände in ihrem Einzugsbereich befinden.
- Während des Betriebs darf der Einzugsbereich der Automation
nicht befahren bzw. betreten werden.
- Die Bewegung der Automation darf nicht willkürlich behindert
werden.
- Nicht auf das Tor klettern, sich daran festhalten oder sich mit-
ziehen lassen. Nicht auf den Getriebemotor klettern.
- Kinder aus dem Einzugsbereich der Automation fernhalten und
nicht dort spielen lassen.
- Die Verwendung der Bediengeräte darf niemandem erlaubt
werden, der nicht ausdrücklich autorisiert und unterwiesen ist.
- Kindern oder Personen mit eingeschränkten körperlichen oder
geistigen Fähigkeiten darf die Verwendung der Bediengeräte
nur unter Aufsicht eines Erwachsenen, der für ihre Sicherheit
haftet, erlaubt werden.
6
532103 - Rev.C

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