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Binder FDL 115 Betriebsanleitung Seite 61

Sicherheitstrockenschränke für begrenzte lösungsmittelmengen
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Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU
in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU und ElektroG getrennt zu ent-
sorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wiederverwer-
tet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) organisiert.
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Nichteinhaltung des geltenden Rechts.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
 Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- ElektroG (vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) zertifizierten Recyclingunternehmen en-
tsorgen
oder
 Beauftragen Sie den BINDER Service mit der Entsorgung. Es gelten die beim Kauf
des Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunterneh-
men auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Reinigen Sie das Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstof-
fen.
• Desinfizieren Sie das Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen. Beachten Sie, dass
sich Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Füllen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 20) aus und legen Sie diese dem
Gerät bei.
Vergiftungs- oder Infektionsgefahr durch Verunreinigung des Gerätes mit giftigem,
infektiösem oder radioaktivem Material.
Gesundheitsschäden.
∅ Führen Sie Geräte mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der
Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU zu.
 Befreien Sie das Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektions-
quellen.
 Entsorgen Sie Geräte mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen ge-
mäß nationalen Vorschriften als Sondermüll.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Alte Batterien und Akkus
dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammel-
stellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art
verkauft werden.
FDL (E2.1) 01/2022
HINWEIS
WARNUNG
Seite 61/78

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Diese Anleitung auch für:

Fdl115-230vFdl 115e2.19010-02929110-0292

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