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BRP Ski-doo Scandic WT 2015 Bedienungsanleitung Seite 153

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Garantiezeitraums verwendet wird. Ein Motorschlitten wird ebenso gewerblich
genutzt, wenn er zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Garantiezeitraums
Werbeaufschrift trägt oder für gewerbliche Nutzung zugelassen wird.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Serviceleistung im Rah-
men dieser Garantie verlängert nicht den Zeitraum dieser Garantie über dessen
ursprünglichen Ablaufzeitpunkt hinaus.
Beachten Sie, dass die Dauer und andere Modalitäten der Garantieabdeckung
vom nationalen oder regionalen Recht, welches im Land des Kunden gilt, abhän-
gen.
5) BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER
GARANTIE
Diese Garantieabdeckung gilt nur, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
– Der Ski-Doo-Motorschlitten des Modelljahres 2015 muss vom ersten Eigner
neu und ungebraucht von einem Ski-Doo-Vertragshändler erworben werden,
der dazu autorisiert ist, Ski-Doo-Produkte in dem Land, in dem der Verkauf
erfolgt, zu vertreiben;
– Das von BRP festgelegte Inspektionsverfahren vor Auslieferung muss vollstän-
dig durchgeführt und dokumentiert werden;
– Das Produkt muss ordnungsgemäß von einem Ski-Doo-Vertragshändler regist-
riert werden;
– Der Ski-Doo-Motorschlitten des Modelljahres 2015 muss im EWR von einem
Einwohner des EWR bzw. in der GUS von einem Einwohner der darin enthalte-
nen Länder bzw. in der Türkei einem Einwohner der Türkei erworben werden
sowie;
– Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie
nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungs-
arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese beschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater
Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn eine der vorste-
henden Bedingungen nicht erfüllt sind. Solche Einschränkungen sind erforderlich,
damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner
Kunden und der Öffentlichkeit gewährleisten kann.
6) VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss den Gebrauch des Motorschlittens bei Auftreten einer Störung
einstellen. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Monaten nach Auftreten eines
Material- oder Herstellungsfehlers einem Ski-Doo-Vertragshändler mit Werkstatt
davon Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und da-
mit Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss seinem autorisierten
Ski-Doo-Vertragshändler einen Beweis über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen
und vor der Reparatur das Reparaturformular unterschreiben, damit diese unter
die Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile
gehen in das Eigentum von BRP über.
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