Allgemeine Sicherheitshinweise
zwei roten, nach hinten wirkenden Reflektoren (davon ein Großflächen
ZReflektor)
ausgerüstet sein.
GEFAHR
• Technische Veränderungen dürfen nur gemäß der StVZO und der auf dem
Typenschild angegebenen DIN EN vorgenommen werden. Dies gilt insbe
sondere für sicherheitsrelevante Bauteile wie z. B. Rahmen, Gabel, Lenker,
LenkerVorbau, Sattel, Sattelstütze, Gepäckträger, alle Bremskomponenten
(speziell Bremshebel & Bremsbeläge), Beleuchtungseinrichtungen, Tretkur
bel, Laufräder, Anhängerkupplungen, Reifen und Schläuche. Bruch, Beschä
ACHTUNG
digungs und Unfallgefahr!
• Führen Sie Reparatur, Wartungs und Einstellarbeiten nur dann selber
durch, wenn Sie über ausreichendes Fachwissen und entsprechendes Werk
zeug verfügen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an den Bremsen. Falsche
oder unzureichende Reparatur, Wartungs und Einstellarbeiten können zu
Beschädigungen am Fahrrad, Fehlfunktionen und somit zu Unfällen führen.
• Das Fahrrad bzw. die einzelnen Bauteile werden während der Nutzungs
dauer, bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung teils hohen Bela
stungen ausgesetzt. Jede Art von Rissen, Kratzern oder Farbveränderungen
können Hinweise darauf sein, dass das betroffene Bauteil plötzlich versagen
kann. Dies gilt insbesondere für verbogene oder beschädigte sicherheitsrele
vante Bauteile wie z. B. Rahmen, Gabel, Lenker, LenkerVorbau, Sattel, Sat
telstütze, Gepäck träger, alle Bremskomponenten (speziell Bremshebel &
Bremsbeläge), Beleuchtungseinrichtungen, Tretkurbel, Laufräder, Reifen und
Schläuche. Richten Sie diese defekten Bauteile keinesfalls, sondern tauschen
Sie sie umgehend gegen OriginalErsatzteile aus. Bruch und Unfallgefahr!
• Verwenden Sie beim Austausch von Bauteilen ausschließlich Original
Ersatzteile, da nur diese speziell auf das Fahrrad abgestimmt sind und
eine einwandfreie Funktion garantieren können. Dies gilt insbesondere für
sicherheitsrelevante Bauteile wie z.B.: Rahmen, Gabel, Lenker, Lenker
Vorbau, Sattel, Sattelstütze, Gepäckträger, alle Bremskomponenten
(speziell Bremshebel & Bremsbeläge), Beleuchtungseinrichtungen,
Tretkurbel, Laufräder, Reifen und Schläuche. Sollten Sie zum Austausch
Fremdbauteile verwenden, so kann dies zu Beschädigungen und zum Ver
sagen von sicherheitsrelevanten Bauteilen führen. Unfallgefahr!
• In Deutschland dürfen Kinder unter 7 Jahren nur dann auf einem Fahrrad
befördert werden, wenn hierfür speziell vorgesehene und zugelassene Kin
dersitze verwendet werden und die Person mindestens 16 Jahre alt ist
(StVO). Beachten Sie bei Verwendung eines Kindersitzes unbedingt das ma
ximal zulässige Gewicht des Kindes und lesen Sie sich die Bedienungsanlei
tung des Herstellers aufmerksam durch. Beschädigungs und Unfallgefahr!
• Heben Sie die Bedienungsanleitung gut auf und geben Sie diese beim Ver
kauf oder Weitergabe des Fahrrades ebenfalls mit.
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