Das Gerät verfügt über eine Netzsicherung und befindet sich im
Kaltgeräteanschluss auf der Geräterückseite. In Abhängigkeit
von der eingestellten Netzspannung muss eine Sicherung des
korrekten Typs eingesetzt werden.
bei einstellung 115 V: T1L250V
bei einstellung 230 V: T500L250V
Der Messkreis ist mit zwei Sicherungen gegen Überstrom aus-
gestattet, von denen eine an der Vorderseite des Gerätes (Typ:
F10H250V) vom Benutzer ersetzt werden kann. Eine zusätzliche
Sicherung ist im Gerät eingebaut, deren Auswechseln durch
den Benutzer nicht vorgesehen ist.
Bleibt das Gerät für längere Zeit unbeaufsichtigt,
muss das Gerät aus Sicherheitsgründen am Netz-
schalter ausgeschaltet werden.
Abb. 1.2: rückseite HmC mit Netzspannungswahlschalter und
Anschlüssen
1.10 Grenzwerte
Das HMC8012 Multimeter ist mit einer Überlastschutzschaltung
ausgestattet. Die Überlastschutzschaltung dient dazu, eine
Beschädigung des Gerätes zu vermeiden und soll vor eventu-
ellen Stromschlägen schützen. Die Grenzwerte des Gerätes
dürfen nicht überschritten werden. Auf der Gerätevorderseite
des HMC8012 sind die Schutzgrenzwerte aufgeführt, um einen
sicheren Betrieb des Gerätes zu gewährleisten. Diese Schutz-
grenzwerte sind unbedingt einzuhalten:
Abb. 1.3: Anschlüsse auf der Gerätevorderseite
Max. Eingangsspannung
1000 V
Max. Eingangsstrom
10 A (max. 250 V)
abgesichert mit F10H250V (an
der Geträtevorderseite)
Max. Spannung zwischen
Anschluss V+ und Erde
1000 V
Max. Spannung zwischen
Anschluss COM und Erde 600 V
Stromversorgung
115 V / 230 V ±10%,
schaltbar am Spannungswähler auf
der Geräterückseite
Frequenz
50 Hz / 60 Hz
Leistungsaufnahme
25 W maximal, 15 W typisch
1.11 Batterien und Akkumulatoren/Zellen
Werden die Hinweise zu Batterien und Akkumu-
latoren/Zellen nicht oder unzureichend beachtet,
I n s t a l l a t i o n s - u n d S i c h e r h e i t s h i n w e i s e
(DC) bzw. 750 V
(AC)
peak
RMS
peak
peak
kann dies explosion, Brand und/oder schwere
Verletzungen von Personen, unter umständen
mit Todesfolge, verursachen. Die Handhabung
von Batterien und Akkumulatoren mit alkalischen
elektrolyten (z.B. Lithiumzellen) muss der
eN 62133 entsprechen.
1. Zellen dürfen nicht zerlegt, geöffnet oder zerkleinert wer-
den.
2. Zellen oder Batterien dürfen weder Hitze noch Feuer aus-
gesetzt werden. Die Lagerung im direkten Sonnenlicht ist zu
vermeiden. Zellen und Batterien sauber und trocken halten.
Verschmutzte Anschlüsse mit einem trockenen, sauberen
Tuch reinigen.
3. Zellen oder Batterien dürfen nicht kurzgeschlossen werden.
Zellen oder Batterien dürfen nicht gefahrbringend in einer
Schachtel oder in einem Schubfach gelagert werden, wo sie
sich gegenseitig kurzschließen oder durch andere leitende
Werkstoffe kurzgeschlossen werden können. Eine Zelle oder
Batterie darf erst aus ihrer Originalverpackung entnommen
werden, wenn sie verwendet werden soll.
4. Zellen und Batterien von Kindern fernhalten. Falls eine Zelle
oder eine Batterie verschluckt wurde, ist sofort ärztliche
Hilfe in Anspruch zu nehmen.
5. Zellen oder Batterien dürfen keinen unzulässig starken,
mechanischen Stößen ausgesetzt werden.
6. Bei Undichtheit einer Zelle darf die Flüssigkeit nicht mit der
Haut in Berührung kommen oder in die Augen gelangen.
Falls es zu einer Berührung gekommen ist, den betroffenen
Bereich mit reichlich Wasser waschen und ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
7. Werden Zellen oder Batterien, die alkalische Elektrolyte
enthalten (z.B. Lithiumzellen), unsachgemäß ausgewech-
selt oder geladen, besteht Explosionsgefahr. Zellen oder
Batterien nur durch den entsprechenden Typ ersetzen, um
die Sicherheit des Produkts zu erhalten.
8. Zellen oder Batterien müssen wieder verwertet werden und
dürfen nicht in den Restmüll gelangen. Akkumulatoren oder
Batterien, die Blei, Quecksilber oder Cadmium enthalten,
sind Sonderabfall. Beachten Sie hierzu die landesspezi-
fischen Entsorgungs- und Recycling-Bestimmungen.
1.12 Produktentsorgung
Abb. 1.4: Produktkennzeichnung nach eN 50419
Das ElektroG setzt die folgenden EG-Richtlinien um:
–
2002/96/EG (WEEE) für Elektro- und Elektronikaltgeräte und
–
2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie).
Am Ende der Lebensdauer des Produktes darf dieses Produkt
nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Auch die
Entsorgung über die kommunalen Sammelstellen für Elektro-
altgeräte ist nicht zulässig. Zur umweltschonenden Entsor-
gung oder Rückführung in den Stoffkreislauf übernimmt die
HAMEG Instruments GmbH die Pflichten der Rücknahme- und
Entsorgung des ElektroG für Hersteller in vollem Umfang.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Servicepartner vor Ort, um das
Produkt zu entsorgen.
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Änderungen vorbehalten