2.4.1 Sicherheitsmaßnahmen für Inbetriebnahme- und Wartungsarbeiten
Warnung! Absperrung des Arbeitsbereiches!
Sperren Sie den Arbeitsbereich vor Beginn der Montage-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten ab, um
gegen unbeabsichtigtes Betreten und Befahren zu sichern! Verletzungsgefahr!
Beachten Sie hierzu die nationalen Bestimmungen (z.B. für Deutschland wird in der BG-Vorschrift
BGV A 8 / VBG 125, §12 „Hindernisse und Gefahrenstellen" die Kennzeichnung zeitlich begrenzter
Hindernisse und Gefahrstellen durch rot-weiße Streifen vorgeschrieben).
2.4.2 Pflichten des Betreibers
Für den Betrieb der Toranlage sind von Seiten des Betreibers zusätzlich zu dieser Bedienungsanleitung die
geltenden Sicherheits-, Unfallsverhütungs- und Umweltschutzvorschriften zu befolgen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Anlage darf nur durch autorisierte und mit der Bedienung der Anlage vertrauten Personen betätigt
werden. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass mit der Bedienung der Anlage betraute
Personen die Bedienungsanleitung gelesen sowie verstanden haben.
Bei Toren mit unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV) ist die Dokumentation des Herstellers
(dem Gerät beigefügt) zu beachten!
Der Bediener hat sich zu vergewissern, dass die Anlage während des Betriebs stets einsehbar ist und
sich während der Bedienung keine Personen und/oder Gegenstände im Schließbereich der Toranlage
aufhalten. Kann die Toranlage während des Betriebes vom Bediener nicht vollständig eingesehen
werden, hat er geeignete Maßnahmen zur Betriebssicherheit und zum Schutz von Personen oder
Gegenständen zu treffen.
Der Betreiber der Anlage hat sicherzustellen, dass die Anlage nur in technisch einwandfreiem Zustand
betrieben wird. Bei möglichen Beschädigungen hat er umgehend die Inspektion und Reparatur durch
die Butzbach GmbH Industrietore zu veranlassen.
Der Betreiber der Anlage hat sicherzustellen, dass die an der Toranlage angebrachten
Sicherheitshinweise permanent wahrnehmbar sind.
Der Betreiber der Anlage hat sicherzustellen, dass die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig (d.h. vor
der Inbetriebnahme und je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich) von einem Sachkundigen
auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Über diese erforderlichen Prüfungen ist ein Prüfbericht zu
führen. Dieser Prüfbericht ist in der Tordokumentation abzulegen.
Bei Anlagen mit größeren Glasflächen hat der Betreiber der Anlage sicherzustellen, dass die
Glasflächen (insbesondere auf Augenhöhe), z.B. durch Aufkleber, kenntlich gemacht werden, um ein
Hineinlaufen in die Glasfläche durch Personen zu vermeiden. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen,
dass diese Kenntlichmachung stets im ausreichenden Maße vorhanden ist.
2.4.3 Anforderungen an das Bedienpersonal
Die Betätigung der Toranlage ist nur mit der Bedienung der Anlage vertrautes Personal erlaubt.
Grundsätzlich sind vom Bedienpersonal zusätzlich folgende Sicherheitshinweise zwingend zu beachten:
Butzbach GmbH Industrietore
Originalbedienungsanleitung SECTIOLITE_V1
Sicherheit
25.02.2021
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