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Förder- Und Rückluftschlauch; Belüftung - Solvis SolvisLino 4 Montageanleitung

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2 Hinweise
2.2.3 Förder- und Rückluftschlauch
Maximale Förderlänge bzw. -höhe für Pellet-Zuführsys-
tem:
• max. 25 m Länge von der entferntesten Sonde zum Pel-
letkessel bei max. 1,8 m gesamtem Höhenunterschied
• max. 15 m Länge von der entferntesten Sonde zum Pel-
letkessel bei max. 2,8 m gesamtem Höhenunterschied
• unter 10 m Länge von der entferntesten Sonde zum Pel-
letkessel bei max. 4,5 m gesamtem Höhenunterschied.
Der gesamte Höhenunterschied errechnet sich aus der
Summe der Längen aller Steigleitungen.
Voraussetzung für diese max. Werte ist eine stabile Span-
nungsversorgung (mindestens 220 VAC unter Belastung)!
Der gesamte Höhenunterschied ist die Summe der Längen
aller Steigleitungen. Beim Maulwurf ist die Länge des Saug-
schlauches im Lagerraum / Gewebesilo zu berücksichtigen.
ACHTUNG
Folgende Maßnahmen beachten
Andernfalls kann ein störungsfreier Betrieb nicht
gewährleistet werden!
• Schläuche nicht knicken, der minimale Biegera-
dius beträgt 30 cm.
• Die Schläuche dürfen nicht wellenförmig verlegt
werden. Es bilden sich sonst „Säcke" und eine
störungsfreie Pelletförderung kann nicht garan-
tiert werden.
• Den kürzesten Weg vom Lagerraum zur Zu-
führeinheit wählen und so verlegen, dass nicht
auf die Schläuche getreten werden kann.
• Bei Saugsonden müssen die Schläuche beim An-
schluss zur Umschalteinheit lang genug sein, da-
mit die Sonden auch in beide Richtungen durch-
spült werden können.
• Die Verlegung der Schläuche erfolgt am besten in
einem mit Schellen befestigten Kunststoffrohr
(Polokalrohr).
• Der Förderschlauch muss aus einem Stück sein,
der Rückluftschlauch darf außerhalb des Lager-
raumes gestückelt werden. Das Verbindungs-
stück muss aus Metall und die elektrische Verbin-
dung (Erdung) muss sichergestellt sein.
• Schläuche müssen geerdet werden, damit beim
Transport der Pellets keine statische Aufladung
entsteht.
• Schläuche sind für eine Temperatur bis +60 °C
geeignet, daher dürfen die Schläuche nicht an
unisolierten Heizungsrohren und auch nicht am
Abgasrohr anliegen.
• Sie dürfen nicht im Freien verlegt werden, denn
durch längere UV-Bestrahlung können die
Schläuche brüchig werden.
Zur einfacheren Montage die Schläuche in HT-Rohr
(DN 70) verlegen.
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2.2.4 Belüftung
In geschlossenen Pelletlagerräumen kann es zu erhöhten
Konzentrationen von gefährlichen und giftigen Gasen kom-
men (z. B. Kohlenmonoxid).
Neben der Einhaltung der Hinweise auf dem beiliegenden
Aufkleber für den Pelletlagerraum (siehe
49), müssen deshalb alle Lager- und Ausfstellräume für
Fertiglager (z. B. SolvisLinotank) belüftet werden.
Die Lüftungsöffnungen müssen ins Freie führen, wobei si-
chergestellt werden muss, dass ein Luftwechsel zwischen
Lagerraum und Umgebungsluft entsteht.
Die Belüftungseinrichtung ist deshalb so auszulegen, dass
die Belüftungsfunktion mit möglichst geringem Druckver-
lust sichergestellt ist.
Sofern die Befüllstutzen direkt ins Freie münden, kann die
Belüftung über die Verschlussdeckel erfolgen (siehe
Kap. „Kupplungsdeckel", S. 36), wie sie im Zubehörpro-
gramm von Solvis erhältlich sind (auch enthalten im Ein-
blasstutzensatz). Die Anforderungen an die Belüftung sind
abhängig von Lagerkapazität und Leitungslängen (siehe
beide Tabellen „Belüftungsvorgaben nach DIN EN ISO
20023" für Solvis Linotank und für Pelletlager mit Saugson-
den oder Maulwurf) .
Pro Deckel beträgt der freie Lüftungsquerschnitt 30 cm.
Lüftungsöffnungen müssen so ausgeführt sein, dass wäh-
rend des Einblasvorganges kein Staub austreten kann und
dass nach der Befüllung des Lagers die Belüftung wirksam
ist. Weiterhin ist sicherzustellen, dass über die Lüftungsöff-
nungen kein Regenwasser ins Pelletlager eindringen kann.
Gemäß DIN EN ISO 20023 sind die in den folgenden bei-
den Tabellen aufgeführten Anforderungen bei Planung
und Ausführung zu beachten. Für Erdlager darf diese Auf-
stellung nicht anwendet werden, da hier spezielle Vorga-
ben gelten!
MAL-LI-4-RAT · Technische Änderungen vorbehalten · 30982-3c SOLVIS
Abb. 98, S.

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Diese Anleitung auch für:

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