GARANTIE
Gewährleistungsverantwortung des Eigentümers
Als Eigentümer eines Sea-Doo
-Sportboots des Modelljahrs 2009 sind Sie für die
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Erbringung der in der Bedienungsanleitung aufgeführten Wartungsarbeitungen
verantwortlich. BRP empfiehlt, dass Sie Nachweise für alle Wartungsarbeiten am
Motor Ihres Sportboots aufbewahren. BRP kann allerdings die Gewährleistung
nicht einfach deshalb ablehnen, weil Nachweise fehlen oder Sie nicht die Erbrin-
gung aller vorgesehenen Wartungsarbeiten sicherstellten. Als Besitzer eines
Sea-Doo
-Sportboots müssen Sie sich bewusst sein, dass BRP die Gewährleis-
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tungsdeckung ablehnen kann, wenn der Motor Ihres Sportboots oder ein Teil
davon durch Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Wartung oder nicht
erlaubte Änderungen versagt. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Motor zu
einem BRP-Vertragshändler kommt, sobald ein Problem auftritt. Die Gewährleis-
tungsreparaturen werden in einem vernünftigen Zeitraum durchgeführt, der 30
Tage nicht überschreitet. Haben Sie Fragen bezüglicher Ihrer Gewährleistungs-
rechte und -verantwortungen oder des Namens und der Anschrift Ihres nächsten
BRP-Vertragshändlers? Dann wenden Sie sich an das Kundendienst-Center unter
Tel. 1 715 848-4957.
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schaften.
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