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Haftungsausschlüsse, Die Nicht Unter Die Gewährleistung Fallen; Gewährleistungszeitraum - BRP Sea-Doo speedster 200 Bedienungsanleitung

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3) HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE, DIE NICHT UNTER DIE
GEWÄHRLEISTUNG FALLEN
Unter keinen Umständen wird für Folgendes eine Gewährleistung übernommen:
– Normaler Verschleiß;
– Routinemäßige Wartungsarbeitungen und Einstellungen;
– Schäden aufgrund unsachgemäßer Wartung und/oder Lagerung, wie in der Be-
dienungsanleitung beschrieben;
– Schäden, die entstanden sind durch die Entfernung von Teilen, durch unsach-
gemäße Reparaturen, Serviceleistungen, Wartung oder Modifikation oder die
Verwendung von nicht von BRP hergestellten oder zugelassenen Teilen, oder
durch Reparaturen, die von einer Person ausgeführt wurde, die kein autorisier-
ter BRP-Vertragshändler ist;
– Schäden, die verursacht wurden durch Missbrauch, Zweckentfremdung,
anormalen Gebrauch, Vernachlässigung, Rennsporteinsatz, unsachgemäßen
Betrieb oder Betrieb des Sportboots in einer Art und Weise, die nicht mit dem
in der Bedienungsanleitung empfohlenen Betrieb übereinstimmt;
– Schäden, die entstanden sind durch äußere Einwirkung, Untertauchen, Einsau-
gen von Wasser oder Fremdkörpern, Unfall, Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder
höhere Gewalt;
– Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die nicht für die Verwen-
dung mit dem Sportboot geeignet sind (siehe Bedienungsanleitung);
– Schäden durch Rost, Korrosion oder Umwelteinflüsse;
– Schäden, die verursacht wurden durch die Blockierung eines Kühlsystems oder
einer Strahlpumpe durch Fremdkörper;
– Unbeabsichtigte Schäden oder Folgeschäden oder Schäden gleich welcher Art
durch Abschleppen, Lagerung, sowie Ausgaben wie Abschleppgebühren, Te-
lefonate oder Taxikosten, Versicherungsdeckung, Kreditzahlungen, Zeitverlust,
Einkommensverlust unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe;
– Schäden an der Gelcoat-Lackierung einschließlich aber nicht beschränkt auf
ästhetische Defekte, Blasenbildung, Spinnen, Riefenbildung sowie Abblättern
der Glasfaser durch Blasen, Riefen, spinnennetzartige Risse, Haarrisse oder
Umwelteinflüsse.
4) GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM
Diese eingeschränkte Gewährleistung wird ab dem Lieferdatum an den ersten
Einzelhandelskunden oder ab dem Datum wirksam, an dem das Sportboot zum
ersten Mal benutzt wird, je nachdem was zuerst eintritt, und zwar für einen
Zeitraum von:
– ZWÖLF (12) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei privater Nutzung zur
Freizeitgestaltung, mit folgender Ausnahme: Die Gewährleistung für die Fiber-
glasstruktur des Decks und des Rumpfes erstreckt sich auf SECHZIG (60) AUF-
EINANDER FOLGENDE MONATE;
______________
GARANTIE
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Diese Anleitung auch für:

Sea-doo speedster wake

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