Bestimmungsgemäße Verwendung
Bei einer Hydraulikreparatur ist bei Speicheranlagen der
Speicher vorher zu entleeren.
Das Bedienungspersonal hat in jedem Fall darauf zu
achten, dass die max. Tragkraft nicht überschritten wird.
Das Aufhalten unter schwebender Last ist zu vermeiden,
da jederzeit lose Gegenstände herabfallen können.
Das Befördern und das Heben von Personen ist verbo-
ten. Das Betreten des Lastaufnahmemittels ist nicht ge-
stattet.
2.6 Sicherheitshinweise für das Bedienungs-
personal
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicher-
heit an der Maschine beeinträchtigt
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine nicht-
autorisierten Personen mit dem Getriebeheber arbeiten.
Der Bediener ist verpflichtet, den Getriebeheber minde-
stens ein Mal vor Benutzung (täglich) auf äußerlich er-
kennbare Schäden und Mängel zu prüfen. Eingetretene
Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens),
die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sofort zu melden.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Maschine
immer nur in einwandfreiem Zustand betrieben wird. So-
weit erforderlich, hat der Betreiber das Bedienungsper-
sonal zum Tragen von Schutzkleidung usw. zu verpflich-
ten.
Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen
demontiert oder außer Betrieb gesetzt werden (bereits
hier ist konkret auf drohende Gefährdungen hinzuwei-
sen, also zum Beispiel auf drohende schwere Quet-
schungen, Verlust des Augenlichts, Lebensgefahr). Ist
die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rü-
sten,Reparieren und Warten erforderlich, hat unmittelbar
nach Abschluss der Wartungs- oder Reparaturarbeiten
die Remontage der Sicherheitseinrichtungen zu erfol-
gen.
2.7 Prüfungen
Der Getriebeheber ist ein prüfpflichtiges Tragmittel. Er
ist gemäß den Bestimmungen der Betriebssicherheits-
verordnung sowie der BGR 500, Kapitel 2.8, vor der er-
sten Inbetriebnahme und nach Bedarf in Abständen von
längstens 1 Jahr durch eine befähigte Person auf den
betriebssicheren Zustand prüfen zulassen.
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Getriebeheber dient ausschließlich zum Heben und
Senken von Getrieben, bis zur angegebenen Maximal-
Last.
Der Getriebeheber darf nur von eingewiesenen Perso-
nen betrieben werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung aller Angaben in dieser Anleitung. Jede über
die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende
oder andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
Heben von Personen ist strengstens untersagt.Eine Ver-
wendung des Gerätes in anderen Bereichen gilt als be-
stimmungswidrig.
Bei konstruktiven und technischen Än-
derungen an dem Getriebeheber übernimmt die Firma
Stürmer Maschinen GmbH keine Haftung. Ansprüche
jeglicher Art wegen Schäden aufgrund nicht bestim-
mungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlossen.
3.1 Vorhersehbare Fehlanwendung
Mit dem Getriebeheber sind bei Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung keine vernünftigerweise
vorhersehbaren Fehlanwendungen möglich, die zu ge-
fährlichen Situationen mit Personenschäden führen
könnten.
3.2 Restrisiken
Auch bei Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen ver-
bleiben beim Betrieb des Getriebehebers in der Folge
beschriebene Restrisiken.
Alle Personen, die mit dem Getriebeheber arbeiten,
müssen diese Restrisiken kennen und die Anweisungen
befolgen, die verhindern, dass diese Restrisiken zu Un-
fällen oder Schäden führen:
- Während des Betriebs besteht Quetschgefahr für
die oberen und unteren Gliedmaßen.
Das
GH 505 | Version 1.04