Kältemittelleitungen und Inneneinheit füllen
7. Nachgefüllte Kältemittelmenge auf Typenschild und
im Betriebshandbuch eintragen.
Hinweis für Anlagen mit einer Füllmenge ab
3,0 kg R410A:
Das Betriebshandbuch muss geführt werden.
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Jährliche Dichtheitsprüfung ist erforderlich.
■
Kältekreis auf Dichtheit prüfen
Gefahr
R410A ist ein luftverdrängendes, ungiftiges Gas.
Unkontrolliertes Austreten von Kältemittel
R410A in geschlossenen Räumen kann zu
Atemnot und Erstickung führen.
In geschlossenen Räumen für ausreichende
■
Belüftung sorgen.
Vorschriften und Richtlinien zur Handhabung
■
dieses Kältemittels unbedingt beachten und
einhalten.
Gefahr
Hautkontakt mit Kältemittel kann zu Hautschä-
den führen.
Bei Arbeiten am Kältekreis Schutzbrille und
Schutzhandschuhe tragen.
Sekundärseitig füllen und entlüften
Füllwasser
Dieser Wärmeerzeuger stellt Anforderungen an das
Heizungswasser gemäß Informationsblatt Nr. 8 des
BDH und ZVSHK „Vermeidung von Betriebsstörungen
und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserhei-
zungsanlagen".
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wärmeleistung Spezifisches Anlagenvolumen
kW
50
≤
50 bis
200
>
≤
< 20 l/kW
3
3,0 mol/m
(16,8 °dH)
≤
3
2,0 mol/m
(11,2 °dH)
≤
Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
(Fortsetzung)
Kältemittelfüllmenge pro Meter Leitungslänge (bei
Leitungslängen 12 bis 30 m)
Typ
HAWB-M 221.A26
HAWB-M 221.A29
HAWB 221.A29
Verbindungen auf Kältemittellecks prüfen:
■
Alle Bördelverbindungen der Kältemittelleitungen
zwischen Innen- und Außeneinheit
■
Alle Lötstellen und Schraubanschlüsse der Kältemit-
telleitungen in der Innen- und Außeneinheit
Hinweis
Arbeiten am Kältekreis dürfen nur von zertifiziertem
Personal durchgeführt werden (gemäß Verordnungen
EG 842/2006 und 303/2008).
!
Achtung
Ungeeignetes Füllwasser fördert Ablagerungen
und Korrosionsbildung und kann zu Schäden
am Gerät führen.
■
Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spü-
len.
■
Ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität
einfüllen.
Dem Füllwasser kann ein speziell für Hei-
■
zungsanlagen geeignetes Frostschutzmittel
beigefügt werden. Die Eignung ist durch den
Hersteller des Frostschutzmittels nachzuwei-
sen.
■
Füll- und Ergänzungswasser mit einer Was-
serhärte über den folgenden Werten muss
enthärtet werden z. B. mit einer Kleinenthär-
tungsanlage für Heizwasser.
20 l/kW bis < 50 l/kW
≥
3
2,0 mol/m
(11,2 °dH)
≤
3
1,5 mol/m
(8,4 °dH)
≤
R410A in g/m
50 l/kW
≥
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
60
60
60
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