Allgemeine Sicherheitshinweise
2.16.4
Angebaute Arbeitsgeräte
30
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Beim Anbau müssen die Anbaukategorien von Traktor und
Maschine unbedingt übereinstimmen oder abgestimmt werden!
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Hersteller-Vorschriften beachten!
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Vor dem An- und Abbau von Maschinen an die
Dreipunktaufhängung Bedienungseinrichtung in die Stellung
bringen, bei der unbeabsichtigtes Heben oder Senken
ausgeschlossen sind!
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Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Verletzungsgefahr
durch Quetsch- oder Scherstellen!
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Bei Betätigung der Außenbedienung für den Dreipunktanbau
nicht zwischen Fahrzeug und Maschine treten!
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Die Maschine darf nur mit den dafür vorgesehenen Traktoren
transportiert und gefahren werden!
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Beim An- und Abkuppeln von Geräten an den Traktor besteht
Verletzungsgefahr!
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Bei der Betätigung von Stützeinrichtungen Gefahr durch
Quetsch- und Scherstellen!
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Durch den Anbau von Geräten im Front- und/oder Heckanbau
eines Traktors darf nicht überschritten werden
o
das zulässige Traktor-Gesamtgewicht
o
die zulässigen Traktor-Achslasten
o
die zulässigen Reifentragfähigkeiten der Traktor-Reifen.
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Maximale Nutzlast des angebauten Gerätes und die zulässigen
Achslasten des Traktors beachten!
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Vor dem Transport der Maschine immer auf ausreichende
seitliche Arretierung der Traktorunterlenker achten!
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Bei Straßenfahrt muss der Bedienungshebel der
Traktorunterlenker gegen Senken verriegelt sein!
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Alle Einrichtungen vor Straßenfahrt in Transportstellung bringen!
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An einen Traktor angebaute Geräte und Ballastgewichte beein-
flussen das Fahrverhalten sowie die Lenk- und Bremsfähigkeit
des Traktors!
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Die Traktor-Vorderachse muss immer mit mindestens 20% des
Traktor-Leergewichtes belastet sein, damit eine ausreichende
Lenkfähigkeit gewährleistet ist. Gegebenenfalls Frontgewichte
verwenden!
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Instandsetzungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten und die
Beseitigung von Funktionsstörungen grundsätzlich nur bei
abgezogenem Zündschlüssel durchführen!
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Schutzeinrichtungen angebracht lassen und immer in
SchutzsteIlung bringen!
ED3 BAH0078.0 01.15