Heizzeitbegrenzung
Funktion der Heizzeitbegrenzung
Alle Saunaöfen, ausgenommen solcher, die in
öffentlichen Saunen installiert sind und unter
Aufsicht von Personal betrieben werden, müs-
sen nach den IEC- und EN-Normen mit einem
Zeitschalter ausgestattet sein, der den Saunao-
fen aus Sicherheitsgründen allpolig vom Netz
trennt. Dieser Zeitschalter ist üblicherweise in
den Saunasteuergeräten implementiert. Der
Zeitschalter muss außerhalb der Saunakabine
angebracht sein und darf sich nicht außer Kraft
setzen lassen.
• In öffentlichen Saunen muss die Betriebs-
dauer des Saunaofens so begrenzt sein, dass
innerhalb von 24 Stunden die Heizstäbe
mindestens 6 zusammenhängende Stunden
lang spannungslos sind.
• Bei Geräten für den Hausgebrauch muss die
Betriebsdauer auf 6 Stunden begrenzt sein,
wobei kein selbstständiges Wiedereinschal-
ten zulässig ist.
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