Stilllegung
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Stilllegung
10.1
Außerbetriebsetzung
Anlage vor Beginn der Arbeiten stromlos setzen (allpolig abschalten) und vor unbefugtem Wiedereinschalten sichern.
Wird die Anlage über einen längeren Zeitraum außer Betrieb gesetzt, so sind die Hinweise der einzelnen Komponen-
ten einzuhalten.
Zusätzlich sind die Informationen der Komponentenhersteller zu beachten (bei Bedarf anfordern).
Vor erneuter Inbetriebsetzung sind die Kapitel „6 Inbetriebnahme" auf Seite 38 und Kapitel „8 Wartung und In-
standhaltung" auf Seite 45 zu beachten.
10.2
Abbau
Der Abbau muss nach den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen, einschlägigen Arbeits- und Unfallverhütungs-
vorschriften durchgeführt werden.
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Verletzungsgefahr durch unter Druck stehende Teile.
Beachten Sie bei der Außerbetriebsetzung, dass bestimmte Anlagenteile unter Druck stehen.
Beachten Sie die Sicherheitsregeln!
Im Winter besteht bei allen Komponenten generelle Einfriergefahr. Ggf. geeignete Maßnah-
men, wie z. B. die komplette Entleerung der flüssigen Medien, ergreifen. Bei Temperaturen
unter dem Gefrierpunkt muss der Wärmetauscher wegen Frost- und Korrosionsgefahr ent-
weder entleert und mit Druckluft ausgeblasen oder ein handelsübliches Frostschutzmittel mit
Korrosionsschutz eingefüllt werden.
Verletzungsgefahr durch Sturz von der Leiter, Gerüst oder Arbeitsbühne.
Verwenden Sie nur geeignete und geprüfte Leitern, Tritte, Gerüste und Arbeitsbühnen.
Arbeiten Sie umsichtig.
Vergiftungsgefahr beim Ablassen der Medien.
In dem Gerät können gesundheitsgefährdende Medien, wie z. B. Kühlflüssigkeiten, enthalten
sein.
Die abgelassenen Medien dürfen Sie nur in zugelassenen Gebinden abfüllen und aufbe-
wahren.
Arbeiten Sie umsichtig.
Vermeiden Sie Haut- und Augenkontakt mit den Medien, verschlucken Sie keine Medien
und beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter.
Benutzen Sie die Persönliche Schutzausrüstung.
Nehmen Sie Verschüttmengen sofort auf.
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten!
WARNUNG
ACHTUNG
WARNUNG
WARNUNG
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