Jedwede Abänderungen bzw. Umrüstung an der Maschine dürfen nur mit schriftlicher
•
Genehmigung des Herstellers erfolgen. Für eventuelle Schäden, die infolge der
Nichteinhaltung dieser Anweisung entstanden sind, trägt der Hersteller keine
Verantwortung.
Die Maschine muss
Einrichtungen und Ausstattung, einschließlich der Sicherheitszeichen ausgerüstet sein.
Alle Warn- sowie Sicherheitszeichen müssen stets lesbar sein und sich an ihren Stellen
befinden.
Im Fall deren Beschädigung oder Abhandenkommens müssen diese Zeichen unverzüglich
erneuert werden.
Dem Bedienungspersonal muss bei der Arbeit mit der Maschine jederzeit die
•
„Gebrauchsanleitung" mit den Anforderungen der Arbeitssicherheit zur Verfügung
stehen.
Das Bedienungspersonal darf bei der Benutzung der Maschine keinen Alkohol, keine
•
Medikamente sowie Betäubungs- und halluzinogene Mittel konsumieren, die dessen
Aufmerksamkeit und Koordinierungsfähigkeit herabsetzen.
Falls das Bedienungspersonal vom Arzt vorgeschriebene Medikamente einnehmen muss
bzw. frei verkäufliche Medikamente einnimmt, muss es vom Arzt darüber informiert sein,
ob es unter diesen Umständen in der Lage ist, verantwortungsbewusst und sicher die
Maschine zu bedienen.
Schutzmittel :
Verwenden Sie für den Betrieb und die Wartung:
•
anliegende Kleidung
•
eine Schutzbrille und -handschuhe zum Schutz vor Staub
sowie scharfen Gegenständen an der Maschine
instand gehalten werden, mit vorgeschriebenem Zubehör,
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ALGEMEINE GEBRAUCHSANLEITUNG