9 TRANSPORT DER MASCHINE AUF VERKEHRSWEGEN
Transportlage der Maschine
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Schließen Sie die Maschine durch Anhängen an den Traktor mittels der Zwei-Punkt-
Aufhängung (DPA3) an, eventuell in die feste untere Aufhängung mittels eines Bolzens bzw.
einer Kugel.
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Bringen Sie die Maschine in Transportlage gemäß Kap.8.3.2.
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Die
Maschine
Begrenzungslinien, einer funktionierenden Beleuchtung sowie mit einem Schild zur hinteren
Kennzeichnung für langsame Fahrzeuge (gemäß EHK Nr. 69) ausgerüstet sein.
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Die Beleuchtung muss während des Betriebs auf Verkehrswegen in Gang sein.
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Der Traktor muss mit einer orangefarbigen Zusatzlichtanlage ausgerüstet sein, die während
des Betriebs auf Verkehrswegen in Gang sein muss.
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Die für den Betrieb auf Verkehrswegen zugelassene, maximale Transportgeschwindigkeit der
Maschine beträgt 20 km/Std. (12,5 mph).
Betriebsverbot bei verminderten Sichtverhältnissen!
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Das Bedienungspersonal ist beim Transport auf Verkehrswegen angesichts der Transportmaße
der Maschine verpflichtet, erhöhte Vorsicht zu bewahren.
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Das Bedienungspersonal muss nach dem Anschluss der Maschine an den Traktor aufgrund der
Änderung der Belastung der Achsen die gültigen Vorschriften für den Betrieb auf
Verkehrswegen (Gesetze, Verordnungen) einhalten. Die Fahreigenschaften des Gespanns
ändern sich auch in Abhängigkeit vom Charakter des Geländes, passen Sie die Fahrweise
diesen Bedingungen an.
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Auf öffentlichen Straßen lassen sich nur Maschinen mit einem gültigen Fahrzeugschein,
ausgegeben in Übereinstimmung mit der geltenden Verordnung über die Genehmigung der
technischen Befähigung und dem Betrieb auf öffentlichen Straßen in der gültigen Fassung,
transportieren. Eine Maschine ohne gültigen Fahrzeugschein muss auf öffentlichen Straßen auf
einem Tieflader oder einem anderen Verkehrsmittel, das ein in Übereinstimmung mit der
geltenden Verordnung genehmigter Typ ist, transportiert werden. Insbesondere für die SF4P -
Maschine ist der Betreiber verpflichtet, die geltenden Vorschriften für den Straßenverkehr
(Gesetze, Vorschriften) einzuhalten, da die Transportbreite mehr als 3 Meter beträgt.
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Das Bedienungspersonal ist verpflichtet sich beim Rückwärtsfahren mit der Maschine eine
ausreichende Sichtweite von seinem Fahrerplatz im Traktor aus zu verschaffen. Im Fall einer
unausreichenden Sichtweite ist das Bedienungspersonal verpflichtet eine kompetente und
belehrte Person herbeizurufen.
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Das Bedienungspersonal muss zwecks Transport die Seitenrahmen zusammenklappen und sie
vor einem unerwünschtem Auseinanderklappen durch Trennung des Hydraulikkreislaufs der
Maschine und des Traktors absichern. (außer SF4P)
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Das Bedienungspersonal muss beim Transport der Maschine auf Verkehrswegen die Ausleger
der hinteren DPA des Traktors in Transportlage absichern, d. h., durch den Hebel der
hydraulischen Bedienung der Ausleger ein plötzliches Absinken der Ausleger verhindern.
Gleichzeitig müssen die Ausleger der hinteren DPA des Traktors gegen seitliches Ausschwenken
abgesichert werden.
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Beim Transport der Maschine auf Verkehrswegen muss das Bedienungspersonal die gültigen
Gesetze und Verordnungen einhalten, die sich damit befassen und die die Verhältnisse der
Belastung der Achsen des Traktors in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit
präzisieren.
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Reinigen Sie vor der Fahrt über Straßen die Maschine von angesammelter Erde.
muss
mit
abnehmbaren
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TRANSPORT DER MASCHINE AUF VERKEHRSWEGEN
Schildern
mit
der
Kennzeichnung
der