Anschließen
5.1
Allgemeine Anschlusshinweise
Die Bestimmungen der für Ihr Land gültigen Prüfbescheinigung sind zu beachten.
Elektrischer Anschluss in explosionsgefährdeten Bereichen
Beim elektrischen Anschluss sind die für Ihr Land gültigen nationalen Bestimmungen und
Gesetze für explosionsgefährdete Bereiche zu beachten. In Deutschland sind dies z. B.:
• Die Betriebssicherheitsverordnung
• Die Bestimmung für das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten
• Die EG-Baumusterprüfbescheinigung
Prüfen Sie, ob die vorhandene Hilfsenergie, sofern diese benötigt wird, mit der auf dem
Typenschild und mit der für Ihr Land gültigen Prüfbescheinigung übereinstimmt.
● Anschluss des Sensors
● Hilfsenergie:
● Prüfklemmen (Test):
● Anschlusskabel:
SITRANS TR200/TR300
Betriebsanleitung, 04/2007, A5E01071990-01
WARNUNG
Bereichen, DIN EN60079-14 (früher VDE 0165, T1)
Adern der Hilfsenergieversorgung entsprechend dem Bild im Kapitel
Hilfsenergie/Stromschleife 4 bis 20 mA und Prüfklemmen (Seite 24) an den Klemmen
"3 (+)" und "4 (-)" anschließen, hierbei Polung beachten. Das Gerät ist verpolungssicher,
das heißt, durch falsche Polung ist das Gerät ohne Funktion, wird aber nicht zerstört.
Den Strommesser entsprechend dem Bild im Kapitel Hilfsenergie/Stromschleife 4 bis
20 mA und Prüfklemmen (Seite 24) an die beiden Prüfklemmen "1 (+)" und "2 (-)"
anschließen. Der 4 bis 20 mA-Ausgangsstrom kann nun kontrolliert werden.
– Max. Leitungsquerschnitt 2,5 mm
– Signalkabel getrennt von Kabeln mit Spannungen > 60 V verlegen.
– Kabel mit verdrillten Adern verwenden.
– Nähe von großen elektrischen Anlagen vermeiden oder abgeschirmte Leitungen
verwenden (bei Einsatz unter Bedingungen im Rahmen der NE21 kann auf die
Verwendung von abgeschirmten Leitungen verzichtet werden).
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