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Wichtige Informationen - Alpha Motors Firenze Benutzerhandbuch

Euro5 50ccm 25 & 45 km/h 125ccm 85 km/h
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Wichtige Informationen

Bei der Benutzung dieses Fahrzeugs sind folgende Ausweise und
Papiere mitzuführen:
- Personalausweis
- Führerschein
- Versicherungspapiere
- Nummernschild
- Kraftfahrzeugbrief des Fahrzeugs (COC), Hinweis: Die COC befindet
sich bei Anlieferung im Staufach unter der Sitzbank
Das Fahrzeug ist für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen und
kann mit den folgenden Führerscheinen im öffentlichen
Straßenverkehr bewegt werden:
Firenze 25 [50ccm – Mofa, gedrosselt auf 25 km/h]
(steuer- und zulassungsfrei)
Führerscheinfrei für alle, die vor dem 01.04.1965 geboren sind. Ab
einem Alter von 15 Jahren mit einer Mofa-Prüfbescheinigung. Mit
jedem Führerschein für Personen mit Geburtsdatum nach dem
01.04.1965 (mind. 16 Jahre alt)
Firenze 45 [50ccm – 45 km/h] – (steuer- und zulassungsfrei)
ab 16 Jahren: mit Führerscheinklassen M oder A1
ab 18 Jahren: mit Führerscheinklassen A oder B
(alte Klassen 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4)
Firenze 85 [125ccm – 80 km/h]
ab 16 Jahre - Führerscheinklasse: 1a, 1, A1 (vor 18 Jahre nur bis
11 KW), A oder 3 vor dem 01.04.1980 erteilt
Der Roller ist für den Betrieb mit Fahrer und Beifahrer für den
Einsatz im Straßenverkehr ausgelegt. Die Straßenverkehrs-ordnung
muss jederzeit sorgfältig befolgt werden. Bitte prüfen Sie daher,
welche Verordnung auf Sie zutrifft.
Die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs führt
zum Erlöschen der Gewährleistung.
Alle Eingriffe zur Steigerung des Hubraumes, der Leistung,
Geschwindigkeit und die allgemein zur Änderungen der Merkmale
des Rollers führen, sind strafbar und werden gesetzlich verfolgt. Sie
führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Zu den Strafen gehören
zum Beispiel der Einzug des Rollers, eine erneute Prüfung durch die
zuständigen Behörden und/oder die Neuzulassung.
Die Änderung oder Modifizierung des Nummerschildträgers, der
Beleuchtungsgruppen, akustischen Anzeigen und des Rückspiegels
sind strafbar und führen zum Erlöschen der Gewährleistung und des
Versicherungsschutzes.
Die Änderung der Fahrgestellnummer ist straf- und verwaltungs-
rechtlich verfolgbar und der Besitzer wird haftbar gemacht.
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